RV Büromöbel

Auswärtiges Amt

Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von Büromöbeln für alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Referenznummer: VV-118-2018-0164
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von Büromöbeln für alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Büromöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt
Postanschrift: Werderscher Markt 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.auswaertiges-amt.de 🌏
E-Mail: 118-0@auswaertiges-amt.de 📧
Telefon: +49 301817-3159 📞
Fax: +49 301817-3433 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221336 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-461632
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Eine Losaufteilung ist nicht möglich, da es sich bei der zu erbringenden Leistung um eine inhaltich zusammenhängende Leistung handelt, die auch unter Qualitätssicherungsaspekten nur aus einer Hand erbracht werden kann.
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Gesamte maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auswärtiges Amt
Referat 112
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben (siehe Firmenbogen und Teilnahmebedingungen)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 118 (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221336 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 203-461632 (2018-10-17)