Beschreibung der Beschaffung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen 0 Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden).
Der AN hat alle Grund- und Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 und 9 HOAI und darüber hinaus folgende Leistungen u.a. zu erbringen:
— Überwachung der Ausführung der Objekte auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, Planung, Lastenheft und Leistungsbeschreibung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften,
— Planmanagement und inhaltliche Planprüfung der vom Generalplaner zu erstellenden Planungen der Lph 3-5, (die Pläne werden im Format Revit erstellt),
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
— Inhaltliche Überprüfung der Werk- und Montageplanungen,
— Überwachen des Terminplans,
— Dokumentation des Bauablaufs,
— Nachtragsmanagement,
— Rechnungsprüfung,
— Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen,
— Kostenfeststellung,
— Koordination der Inbetriebnahme,
— Abnahme der Bauleistungen,
— Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran,
— Systematische Zusammenstellung der Dokumentation des Objekts,
— Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
— Objektbetreuung während der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
— Stufenweises Erstellen von baubegleitenden Aufmaßen für die Kostengruppen 300-400,
— Koordination und Qualitätsprüfung von CAD-Fachmodellen des Generalunternehmers und anderer am Bau Beteiligter.
Es handelt sich um ca. 20 Einzelmaßnahmen pro Jahr/pro Anlagengruppe mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 000,00 EUR netto bis ca. 5 000 000,00 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.
Objektüberwachungsleistungen und Dokumentationen und Objektbetreuung für Technische Ausrüstung von Objekten in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 53, Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 6 und Nr. 7 und § 54 HOAI für folgende Anlagengruppen:
— Anlagengruppe 1 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2 – Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3 – Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 6 – Förderanlagen,
— Anlagengruppe 7 – nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.