Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“S21, PFA 1.1, Projektsteuerung Verlegung Haltestelle Staatsgalerie Teil 2
18FEI35457”
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.1, Projektsteuerung Verlegung Haltestelle Staatsgalerie Teil 2
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Baumaßnahme ist Teil des Projektes Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.1.
Als Folge des Neubaus des Stuttgarter Hauptbahnhofs wird die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Baumaßnahme ist Teil des Projektes Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.1.
Als Folge des Neubaus des Stuttgarter Hauptbahnhofs wird die Haltestelle Staatsgalerie um ca. 25 m nach Westen in Richtung Schlossgarten verlegt und in der Höhe um ca. 3 m angehoben. Die Gleise der Stadtbahn werden über den neuen DB-Tunnel geführt. Die neue Haltestelle liegt teilweise auf der Decke des neuen DB-Tunnels auf und schneidet in die Decke ein.
Es handelt sich hierbei um eine Kreuzungsmaßnahme nach §2 mit Kostenfolge nach §11 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Kreuzungspartner ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Für die Anlagenteile der Deutschen Bahn AG ist die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH im Namen und auf Rechnung der DB Netz AG Baudurchführende im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
Die Rohbaubauarbeiten der Ingenieurbauwerke der Stuttgarter Straßenbahnen AG werden als Folgemaßnahme Verlegung Haltestelle Staatsgalerie in 2 getrennten Baumaßnahmen realisiert:
Die Um- und Neubaumaßnahmen zur Herstellung der neuen Haltestelle Staatsgalerie Teil 1 befinden sich aktuell in der Bauausführung. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG ist für diesen Teil selbst Baudurchführende im Sinne des Eisenbahnkreuzungsrechts.
Teil 2 der Rohbauarbeiten zur Herstellung der neuen Haltestelle Staatsgalerie soll durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH im Namen und auf Rechnung der DB Netz AG durchgeführt werden.
Der Stadtbahntechnische Ausbau in den neu hergestellten Tunnelbauwerken der Folgemaßnahme führt dann die Stuttgarter Straßenbahnen AG selbst durch.
Die Projektsteuerung umfasst nur Teil 2 der Rohbauarbeiten zur Herstellung der neuen Haltestelle Staatsgalerie, wobei Koordinierungen und Abstimmungen mit den Beteiligten aus dem Teil 1 vorzunehmen sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“,...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Anlage 1 – Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 2 – Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anlage 1 – Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 2 – Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anlage 3 - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage 4 – Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage 4 – Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Anlage 5 – Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Anlage 6 – Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage 7 – Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 200T EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage 7 – Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 200T EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Projektsteuerung konstruktiven Ingenieurbau, Spezialtiefbau/Verkehrswegebau/Erdbau.
Anlage 8 – Es sind 3 Referenzen mit einer Mindestsumme von 100T EUR/Referenz für den Bereich Projektsteuerung im Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Tunnelbaumaßnahme innerstädtisch als offene Bauweise) Eisenbahnüberführung und mindestens eine im Bereich DB Netz/Stadtbahn vorzulegen. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Anlage 9 – Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls Berufsgruppen gegliedert
Anlage 10 – Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Anlage 11 – Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekten und Ingenieure
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 226-471650
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-12
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-11-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere...”
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 201-457618 (2018-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Baumaßnahme ist Teil des Projektes Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.1.
Als Folge des Neubaus des Stuttgarter Hauptbahnhofs wird die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Baumaßnahme ist Teil des Projektes Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.1.
Als Folge des Neubaus des Stuttgarter Hauptbahnhofs wird die Haltestelle Staatsgalerie um ca. 25 m nach Westen in Richtung Schlossgarten verlegt und in der Höhe um ca. 3 m angehoben. Die Gleise der Stadtbahn werden über den neuen DB-Tunnel geführt. Die neue Haltestelle liegt teilweise auf der Decke des neuen DB-Tunnels auf und schneidet in die Decke ein.
Es handelt sich hierbei um eine Kreuzungsmaßnahme nach § 2 mit Kostenfolge nach §11 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Kreuzungspartner ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Für die Anlagenteile der Deutschen Bahn AG ist die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH im Namen und auf Rechnung der DB Netz AG Baudurchführende im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
Die Rohbaubauarbeiten der Ingenieurbauwerke der Stuttgarter Straßenbahnen AG werden als Folgemaßnahme Verlegung Haltestelle Staatsgalerie in 2 getrennten Baumaßnahmen realisiert:
Die Um- und Neubaumaßnahmen zur Herstellung der neuen Haltestelle Staatsgalerie Teil 1 befinden sich aktuell in der Bauausführung. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG ist für diesen Teil selbst Baudurchführende im Sinne des Eisenbahnkreuzungsrechts.
Teil 2 der Rohbauarbeiten zur Herstellung der neuen Haltestelle Staatsgalerie soll durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH im Namen und auf Rechnung der DB Netz AG durchgeführt werden.
Der Stadtbahntechnische Ausbau in den neu hergestellten Tunnelbauwerken der Folgemaßnahme führt dann die Stuttgarter Straßenbahnen AG selbst durch.
Die Projektsteuerung umfasst nur Teil 2 der Rohbauarbeiten zur Herstellung der neuen Haltestelle Staatsgalerie, wobei Koordinierungen und Abstimmungen mit den Beteiligten aus dem Teil 1 vorzunehmen sind.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 201-457618
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: S21, PFA 1.1, Projektsteuerung Verlegung Haltestelle Staatsgalerie Teil 2
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Aufgrund von wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen, welche innerhalb des laufenden Vergabeverfahrens nicht mehr hinreichend...”
Aufgrund von wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen, welche innerhalb des laufenden Vergabeverfahrens nicht mehr hinreichend umgesetzt werden können.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 015-032621 (2019-01-18)