Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.3a, VE Betriebsgebäude B312 – Betriebstechnik
18FEI36632
Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnische Ausstattung📦
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.3a, VE Betriebsgebäude B312 – Betriebstechnik
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnische Ausstattung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bauwerke der Tunnelausrüstung befinden sich zum Teil im Bereich der Neubautrasse Stuttgart-Ulm und müssen daher anderer Stelle neu errichtet werden.
Des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bauwerke der Tunnelausrüstung befinden sich zum Teil im Bereich der Neubautrasse Stuttgart-Ulm und müssen daher anderer Stelle neu errichtet werden.
Des Weiteren entspricht die vorhandene Ausstattung nicht mehr dem Stand der aktuell geltenden RABT, so dass in Teilbereichen auch bauliche Maßnahmen erforderlich werden.
Die baulichen Änderungen bzw. Neubauten sind wie folgt:
—— Neubau Pumpwerk inkl. umfangreicher Verbaumaßnahmen,
—— Neubau Betriebsgebäude,
—— Neubau Löschwasserbecken.
Betriebsgebäude:
Das bestehende Betriebsgebäude (BG) zum Tunnel Plieningen befindet sich westlich der B312 in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Nordportal des Tunnels und liegt größtenteils auf der Trasse der Neubaustrecke (NBS).
Aufgrund seiner Lage muss das BG der beabsichtigten Trassenführung weichen und an einem neuen Standort neu errichtet werden.
Pumpwerk:
Das Pumpwerk mit Havariebecken, in dem die anfallenden Fahrbahnwässer aus dem B312Straßentunnel Plieningen gesammelt und in das benachbarte Regenrückhaltebecken abgeleitet werden, befindet sich ebenfalls in der Achse der neuen Trasse. Hier ist ebenfalls ein neuer geeigneter Standort vorzusehen.
Für Störfälle muss ein nutzbares Stauvolumen von min 102 m (72 m Löschwasser zuzüglich 30 m Auffangvolumen) ständig zur Verfügung stehen. Sonstige Wassermengen wie Schleppwasser usw. sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Das neue Betriebsgebäude steuert und versorgt die technischen Einrichtungen, insbesondere Beleuchtung und Entwässerung, für den Tunnel. Zukünftig steuert das neue Betriebsgebäude auch die Anlagen der Leit- und Automatisierungstechnik. Wichtig anzumerken ist, dass zunächst das neue Betriebsgebäude sowie das neue Pumpwerk mit Havariebecken neu zu erstellen sind. Anschließend ist der Umschluss von Bestand auf Neu durchzuführen.
Löschwasserbehälter:
Der Tunnel Plieningen verfügt weder über Entnahmestellen noch über Löschwasserbehälter an den Portalen.
Zur Löschwasserversorgung sind bei Gegenverkehrstunneln mit Längen von <400 m an beiden Portalen Entnahmestellen (Hydranten) mit jeweils 1.200 l/min oder Behälter mit einem nutzbaren Löschwasservorrat von 72 m bereitzustellen.
Für beide Löschwasserbehälter wurde eine Ausführung mit vorgefertigten Betonteilen gefordert. Die Stromversorgung erfolgt vom nahe gelegenen neuen Betriebsgebäude aus. Die Löschwasserbehälter sind als unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230, Ausgabe 2012-09 mit bauaufsichtlich geprüfter Typenprüfung, als Rechteck – Behälter aus Stahlbeton-Fertigteilen auszuführen.
Umverlegung Tunnelentwässerung:
Die bestehende Tunnelentwässerung DN 600 vom Tunnel zum bestehenden Pumpwerk muss kurz hinter dem bestehenden Blindschacht zum neuen Pumpwerk umgeleitet werden. Die Tunnelentwässerung muss ständig einsatzbereit sein, so dass der Leitungsumschluss erst nach Inbetriebnahme des neuen Betriebsgebäudes erfolgen kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris - Straßburg - Stuttgart - Wien - Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris - Straßburg - Stuttgart - Wien - Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart - Wendlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Anlage 3: Erklärung/Nachweis über den Gesamtumsatz von mindestens 12 Mio. EUR pro Jahr in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Anlage 3: Erklärung/Nachweis über den Gesamtumsatz von mindestens 12 Mio. EUR pro Jahr in den letzten 5 Jahren,
— Anlage 4: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Anlage 5: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Anlage 6: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
— Anlage 7: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
— Anlage 7: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
— Anlage 8: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
— Anlage 9: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 10: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse,
— Anlage 11: Es sind Referenzen vergleichbarer Projekte der tunnelbetriebstechnischen Ausstattung von Straßentunneln mit einer Mindestlänge von 200 m von min. 15 Tunneln in den letzten 5 Jahren einzureichen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 233-533319 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-29) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bauwerke der Tunnelausrüstung befinden sich zum Teil im Bereich der Neubautrasse Stuttgart-Ulm und müssen daher anderer Stelle neu errichtet werden.
Des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bauwerke der Tunnelausrüstung befinden sich zum Teil im Bereich der Neubautrasse Stuttgart-Ulm und müssen daher anderer Stelle neu errichtet werden.
Des Weiteren entspricht die vorhandene Ausstattung nicht mehr dem Stand der aktuell geltenden RABT, so dass in Teilbereichen auch bauliche Maßnahmen erforderlich werden.
Die baulichen Änderungen bzw. Neubauten sind wie folgt:
— Neubau Pumpwerk inkl. umfangreicher Verbaumaßnahmen,
— Neubau Betriebsgebäude,
— Neubau Löschwasserbecken.
Betriebsgebäude:
Das bestehende Betriebsgebäude (BG) zum Tunnel Plieningen befindet sich westlich der B312 in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Nordportal des Tunnels und liegt größtenteils auf der Trasse der Neubaustrecke (NBS).
Aufgrund seiner Lage muss das BG der beabsichtigten Trassenführung weichen und an einem neuen Standort neu errichtet werden.
Pumpwerk:
Das Pumpwerk mit Havariebecken, in dem die anfallenden Fahrbahnwässer aus dem B312Straßentunnel Plieningen gesammelt und in das benachbarte Regenrückhaltebecken abgeleitet werden, befindet sich ebenfalls in der Achse der neuen Trasse. Hier ist ebenfalls ein neuer geeigneter Standort vorzusehen.
Für Störfälle muss ein nutzbares Stauvolumen von min 102 m (72 m Löschwasser zuzüglich 30 m Auffangvolumen) ständig zur Verfügung stehen. Sonstige Wassermengen wie Schleppwasser usw. sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Das neue Betriebsgebäude steuert und versorgt die technischen Einrichtungen, insbesondere Beleuchtung und Entwässerung, für den Tunnel. Zukünftig steuert das neue Betriebsgebäude auch die Anlagen der Leit- und Automatisierungstechnik. Wichtig anzumerken ist, dass zunächst das neue Betriebsgebäude sowie das neue Pumpwerk mit Havariebecken neu zu erstellen sind. Anschließend ist der Umschluss von Bestand auf Neu durchzuführen.
Löschwasserbehälter:
Der Tunnel Plieningen verfügt weder über Entnahmestellen noch über Löschwasserbehälter an den Portalen.
Zur Löschwasserversorgung sind bei Gegenverkehrstunneln mit Längen von <400 m an beiden Portalen Entnahmestellen (Hydranten) mit jeweils 1 200 l/min oder Behälter mit einem nutzbaren Löschwasservorrat von 72 m bereitzustellen.
Für beide Löschwasserbehälter wurde eine Ausführung mit vorgefertigten Betonteilen gefordert. Die Stromversorgung erfolgt vom nahe gelegenen neuen Betriebsgebäude aus. Die Löschwasserbehälter sind als unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230, Ausgabe 2012-09 mit bauaufsichtlich geprüfter Typenprüfung, als Rechteck – Behälter aus Stahlbeton-Fertigteilen auszuführen.
Umverlegung Tunnelentwässerung:
Die bestehende Tunnelentwässerung DN 600 vom Tunnel zum bestehenden Pumpwerk muss kurz hinter dem bestehenden Blindschacht zum neuen Pumpwerk umgeleitet werden. Die Tunnelentwässerung muss ständig einsatzbereit sein, so dass der Leitungsumschluss erst nach Inbetriebnahme des neuen Betriebsgebäudes erfolgen kann.
“Das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wird gemäß 57 SektVO eingestellt, da die Ausschreibungsunterlagen überarbeitet werden.
Die ausgeschriebenen...”
Das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wird gemäß 57 SektVO eingestellt, da die Ausschreibungsunterlagen überarbeitet werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden europaweit neu ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 022-048836 (2019-01-29)