Der Auftrag umfasst die sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Standort Bramsche. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: katrin.schlaeger@lzn.de📧
Fax: +49 51189848199 📠
Region: Region Hannover🏙️
URL: http://www.lzn.niedersachsen.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche des Standortes Bramsche der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
0002-DLG/2018-03.21”
Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Standort Bramsche. Nähere...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Standort Bramsche. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 315 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Standort Bramsche. Nähere...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Standort Bramsche. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 073-162135
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sachgemäße Wäschereinigung von Haus- und Objektwäsche des Standortes Bramsche der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Glosemeyer GmbH & Co. KG
Postort: Osnabrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220 000 💰
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.
Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung soll die vom Bieter mitgebrachte Teilnahmebescheinigung genutzt werden. Der Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei der Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben.
Für einen Besichtigungstermin haben sich die Bieter so schnell wie möglich mit Herrn Ralf Kamper (Tel.: 05461 / 883 – 500) von der Landesaufnahmebehörde in Verbindung zu setzen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYLJS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.