Beschreibung der Beschaffung
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plant die umfassende Gesamtsanierung des unter Denkmalschutz stehenden Funktionsgebäudes der Semperoper als EE-EFRE Maßnahme als eine von 2 TBM einer GBM. Der Betrieb der SOD soll mittels Interimsbauten während der Baumaßnahmen von 2018 bis 2022 garantiert werden.
Die bisherigen jährlich erfolgten Anpassungen an dem Funktionsgebäude (FG) der Semperoper Dresden (SOD) erlaubten in den sechswöchigen Spielzeitpausen nur kleinere Reparatur- und Erneuerungsmaßnahmen an den bestehenden Infrastrukturanlagen. Die Gesamtsanierung und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen beinhalten die Erneuerung der Grundleitung und der Haustechnik sowie die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle. Dabei soll das denkmalgeschützte Erscheinungsbild des Gebäudes entsprechend dem Ursprünglichen Entwurfskonzept bewahrt und Grundrissstruktur nur geringfügig verändert werden.
Neben der TBM Gesamtsanierung FG SOD mit einer BGF von circa 10 900 m bildet die TBM Teilinterim für künstlerische Bereiche einen Bestandteil des vorliegenden Vergabeverfahrens nach § 17 VgV. Sie beinhaltet alle für den störungsfreien Spielbetrieb der Semperoper während der Bauzeit erforderlichen Leistungen, v.a. die Aufrechterhaltung der technischen Infrastruktur und der Errichtung von Interimsgebäuden für mindestens 3 000 m gemäß SächsBO und VStättVO, die elb- und zwingerseitig mit dem Bühnenhaus verbunden werden.
Durch die Erneuerung der Infrastrukturanlagen (Grundleitungen für Regen- und Schmutzwasser, Lüftung, Elektro, Wärme) sowie der Errichtung notwendiger Interime sind Eingriffe in Außenanlagenflächen notwendig, die nach Fertigstellung der GBM gemäß dem Bestand wiederhergestellt werden müssen.
Für die Sanierung des Funktionsgebäudes liegt eine Kostenschätzung von rund 19,1 Mio. EUR und für das Teilinterim für künstlerische Bereiche eine Kostenschätzung von rund 4,0 Mio. EUR vor.
Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahme am FG der SOD sind unter anderem die folgenden Arbeiten vorgesehen (Auflistung nicht abschließend).
— Interimsmäßige Unterbringung aller künstlerischen Bereiche, die für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs auf der Hauptbühne (Semperoper) und Studiobühne erforderlich sind,
— Energetische Erneuerung der Gebäudehülle durch Ersatz der bestehenden Dachdämmung und Ersatz oder Sanierung der Fenster. Von Seiten des SIB wurden in Studien und Varianten bereits gestalterische, baukonstruktive sowie denkmalpflegerische Lösungen für einen möglichen Fensterersatz erarbeitet,
— Weitgehend vollständige Erneuerung oder Aufarbeitung der Ein- und Ausbauten (Türen, Bodenbeläge. Wand- und Deckenoberflächen, Unterdecken etc.) unter Beachtung des Brand- und Denkmalschutzes,
— Komplette Erneuerung der Haustechnik (Sanitär, Heizung, Belüftung, ELT, Beleuchtung, BMA) mit Ausnahme der bereits in den Jahren 2014 bis 2016 sanierten zentralen Sanitäranlagen,
— Verbesserung des baulichen Brandschutzes,
— Schadstoffsanierung in Teilbereichen (unter anderem teerhaltige Trenn- und Abdichtungslagen, Teerpappe und mit Teer verklebte Parkettfußböden, Schaumpolystyrol),
— Erstellung einer temporären neuen Zufahrtstraße einschließlich Anpassungen an bestehenden Stützmauern und Umsetzung der bestehenden Schrankenanlage,
— Durch die notwendige Sanierung der Infrastrukturanlagen (u. a. der Grundleitungen) werden Verkehrsflächen und Verkehrsnebenflächen geöffnet und im Anschluss gemäß dem Bestand wiederhergestellt,
— Sanierung bzw. Erneuerung der unterirdischen Wärmeleitungen (Nahwärmeverbindungstraße zwischen FG und Gastronomiegebäude),
— Abbruchmaßnahmen von baulichen Anlagen der Erschließung, von Ver- und Entsorgungsleitungen im unterirdischen Bauraum (betr. der vom FG außenliegenden neuen Medien).
Umfangreiche Grundrissanpassungen zur Umsetzung der aktuellen Raumanforderungen sind nicht gewünscht.