Sachverständigendienstleistungen (SEWD) für die Abfalllager nach StrlSchV am Standort des Kernkraftwerkes Unterweser
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) beabsichtigt als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Sachverständige gemäß § 20 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihren Gefahren (Atomgesetz – (AtG)), im Rahmen der Aufsicht über die nach § 7 StrlSchV genehmigten Abfalllager für
Schwach und mittelaktive Abfälle LUnA und LUW am Standort des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) in Bezug auf den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) hinzuziehen und diese Dienstleistung an ein Sachverständigenunternehmen zu vergeben. Die Vergabe
Soll als nicht offenes Verfahren gemäß § 11 Abs. 1 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV erfolgen, da über die Vergabe anhand der schriftlichen Angebote entschieden werden kann. Es ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen keine Aufteilung des Auftrags in Fach- und Teillose vorgesehen, weil das gesamte Vorhaben und die beschriebenen Einzelmaßnahmen gleichzeitig verschiedene Fachgebiete ansprechen und die Leistung in Form von Gutachten und Stellungnahmen zu erbringen ist, in denen die verschiedenen fachlichen Fragestellungen zu integrieren sind. Daneben ist die Aufsichtsbehörde bei Anlagenbegehungen, Überprüfungen und Kontrollen vor Ort zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-10.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2018-07-10
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Auftragsbekanntmachung
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