Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR), die PreussenElektra GmbH, hat am 1.12.2017 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2018-01-12
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Auftragsbekanntmachung
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2018-05-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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