Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch di

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR), die PreussenElektra GmbH, hat am 1.12.2017 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-12 Auftragsbekanntmachung
2018-05-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Kurze Beschreibung:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR), die PreussenElektra GmbH, hat am 1.12.2017 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de 📧
Telefon: +49 431 / 599-1479 📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
URL der Dokumente: http://www.e-vergabe-sh.de/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-16 📅
Datum des Beginns: 2018-05-15 📅
Datum des Endes: 2028-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 010-018298
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de Zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. 2) Fragen zur Ausschreibung. Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. Februar 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist. 3)Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen: (a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG (b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis sowie Eigenerklärungen gem. den §§ 123, 124,125 und 128 GWB nötig. (c) Verschwiegenheit: Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu. (d) Unparteilichkeit: Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR), die PreussenElektra GmbH, hat am 1.12.2017 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase, in der sich noch Kernbrennstoffe (Brennelemente und Sonderbrennstäbe) in der Reaktoranlage befinden, umfasst dabei den Abbau von Anlagenteilen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In der geplanten zweiten Phase, die erst mit Brennstofffreiheit beginnt, soll u.a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Brokdorf aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt sollen die Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden oder konventionell abgerissen werden. Am Standort sollen vorhandene und noch zusätzlich einzurichtende interne Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden. Am 8.12.2017 stellte die Betreibergesellschaft zudem einen Antrag auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer neu zu errichtenden Transportbereitstellungshalle auf dem Anlagengelände des Standortes Brokdorf nach § 7 Strahlenschutzverordnung.
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Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung der Anträge die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich.
Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben / hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zu den vorliegenden Anträgen abzugeben und im Anschluss die Umsetzung der Genehmigung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu begleiten.
Im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Abbau geht es insbesondere um folgende Inhalte:
A. Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KBR und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u.a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept
B. Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP)
C. Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung
D. Begutachtung der auf dem Gelände des KBR vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher interner Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe
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E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KBR inkl. Aspekten der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG
F. Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KBR bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und jeweils Erstellung eines Sicherheitsgutachtens
Im Zusammenhang mit der Transportbereitstellungshalle geht es insbesondere um folgende Inhalte:
A. Begutachtung des Antrages zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
D. Begleitende Kontrollen bei der Errichtung der Transportbereitstellungshalle
E. Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei Betrieb der Transportbereitstellungshalle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung
Seitens des Auftraggebers wird die Bildung von Bietergemeinschaften begrüßt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brokdorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.1.1-III.1.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.2.4 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
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1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und,
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist dies zu erläutern).
4. Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens EUR 25 000 000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
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5. Erklärung zum:
a) Gesamtumsatz und zum
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken, jeweils in den letzten fünf Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Tätigkeitsfeldern, möglichst zu Schwerpunkten, Ausrichtung, Strategien
7. Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, die für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse:
— Befähigung, die Ergebnisse unter Trennung von Vorgaben und Schlussfolgerungen sowie unter Hervorhebung von Besonderheiten und möglichen Bedenken in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darzustellen,
— Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung,
— vollständige Erfüllung der mit der Begutachtung verbundenen Anforderungen,
— Unbedenklichkeit in Bezug auf eine sachliche, unbestechliche und vertrauenswürdige Wahrnehmung der Aufgaben,
— Erstellung von Gutachten und sämtlicher weiterer gutachterlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. D. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6-513820/4-GMBI. 1984 S. 21) und des einschlägigen Regelwerkes, wie z.B. der am 20.11.2012 verabschiedeten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, des Stilllegungsleitfadens sowie die ESK-LL,
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— Darstellung der Anzahl und Qualifikation der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt,
— Darstellen der regelmäßigen Verfügbarkeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Einbeziehung deren Beanspruchung in anderen Projekten.
8. Referenzen:
Liste wesentlicher in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von § 7 Abs. 3 AtG-Verfahren und Tätigkeiten bei der Stilllegung und dem Abbau von Kernkraftwerken und bei Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Lager- oder.
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Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Rahmen atomrechtlicher Verfahren mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert (Vergütung), möglichst auch Angabe der Vergabeverfahrensart für die Projekte sowie möglichst.
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Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers) - Referenzen sind entsprechend den Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen.
9. Angaben über die technische Leitung:
Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
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10. Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren
11. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und -verfolgung, Laborkapazitäten und Geräte zur Durchführung von radiologischen Messungen).
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12. Fortbildung:
Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.
13. Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.e-vergabe-sh.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de
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Zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
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e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
2) Fragen zur Ausschreibung.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. Februar 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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3)Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
(a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG
(b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
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Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein
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Verfügbarkeitsnachweis sowie Eigenerklärungen gem. den §§ 123, 124,125 und 128 GWB nötig.
(c) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
(d) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 17 VgV.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt.(§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB), (...).
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— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431599-1479 📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2018/S 010-018298 (2018-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR), die Preussen Elektra GmbH, hat am 1.12.2017 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt.
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Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 091-207122
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 010-018298
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR), die PreussenElektra GmbH, hat am 1.12.2017 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt. Eine erste Phase, in der sich noch Kernbrennstoffe (Brennelemente und Sonderbrennstäbe) in der Reaktoranlage befinden, umfasst dabei den Abbau von Anlagenteilen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. In der geplanten zweiten Phase, die erst mit Brennstofffreiheit beginnt, soll u. a. der Abbau des Reaktordruckbehälters und das Freiräumen aller Gebäude mit dem Ziel der Freigabe und Entlassung der Kraftwerksanlage Brokdorf aus der atomrechtlichen Überwachung erfolgen. Zuletzt sollen die Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden oder konventionell abgerissen werden. Am Standort sollen vorhandene und noch zusätzlich einzurichtende interne Lagermöglichkeiten für radioaktive Abfälle genutzt werden. Am 8.12.2017 stellte die Betreibergesellschaft zudem einen Antrag auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer neu zu errichtenden Transportbereitstellungshalle auf dem Anlagengelände des Standortes Brokdorf nach § 7 Strahlenschutzverordnung.
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A) Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung und Abbau – 1. Abbauphase – des KBR und Erstellung eines Sicherheitsgutachtens; u. a. mit Bewertungen bzgl. Stilllegungs-, Abbau-, Entsorgungs- und Restbetriebskonzept;
B) Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP);
C) Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung;
D) Begutachtung der auf dem Gelände des KBR vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; Begutachtung der Einrichtung zusätzlicher interner Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe;
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E) Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei der Stilllegung und dem Abbau des KBR inkl. Aspekten der Entsorgung und des Strahlenschutzes im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG;
F) Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des KBR bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und jeweils Erstellung eines Sicherheitsgutachtens.
A) Begutachtung des Antrages zum Umgang mit radioaktiven Stoffen;
D) Begleitende Kontrollen bei der Errichtung der Transportbereitstellungshalle;
E) Begleitende Kontrollen und Bewertungen bei Betrieb der Transportbereitstellungshalle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brokdorf

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt.(§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB), (...).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Quelle: OJS 2018/S 091-207122 (2018-05-14)