Sachverständigentätigkeiten für die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und den Abbau der Forschungsanlage und des heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: Melund) beabsichtigt als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 Atomgesetz für die unter II.2.4) genannten Themenfelder zuzuziehen, d. h. einerseits sind die von der HZG GmbH eingereichten Genehmigungsanträge zu begutachten und andererseits sind nach Erteilung der Genehmigungen begleitende Kontrollen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: Melund) beabsichtigt als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 Atomgesetz für die unter II.2.4) genannten Themenfelder zuzuziehen, d. h. einerseits sind die von der HZG GmbH eingereichten Genehmigungsanträge zu begutachten und andererseits sind nach Erteilung der Genehmigungen begleitende Kontrollen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren durchzuführen.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: Melund) beabsichtigt als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 Atomgesetz für die unter II.2.4) genannten Themenfelder zuzuziehen, d. h. einerseits sind die von der HZG GmbH eingereichten Genehmigungsanträge zu begutachten und andererseits sind nach Erteilung der Genehmigungen begleitende Kontrollen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 431 / 599-1479📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-530535
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19.12.2018 an die GMSH, z. ,H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG;
b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.).
c) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse – diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
d) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
e) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19.12.2018 an die GMSH, z. ,H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG;
b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.).
c) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse – diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
d) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
e) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind die für die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG- 1 und den Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes erforderlichen Sachverständigenleistungen. Das sind aus heutiger Sicht im Wesentlichen:
Gegenstand des Auftrages sind die für die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG- 1 und den Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes erforderlichen Sachverständigenleistungen. Das sind aus heutiger Sicht im Wesentlichen:
A) Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn sowie Erstellung eines Sicherheitsgutachtens;
A) Sicherheitstechnische Begutachtung des Antrags auf Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn sowie Erstellung eines Sicherheitsgutachtens;
B) Begutachtung der auf dem Gelände der HZG GmbH vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; Begutachtung des Antrages auf Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung bzw. § 12 des mit Wirkung zum 31.12.2018 in Kraft tretenden Strahlenschutzgesetzes zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Transportbereitstellungshalle (TBH) und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Aufbewahrungseinrichtungen);
B) Begutachtung der auf dem Gelände der HZG GmbH vorhandenen Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Hinblick auf Eignung und auf ausreichende Lagerkapazitäten; Begutachtung des Antrages auf Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung bzw. § 12 des mit Wirkung zum 31.12.2018 in Kraft tretenden Strahlenschutzgesetzes zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Transportbereitstellungshalle (TBH) und begleitende Kontrollen bei der Errichtung zusätzlicher Aufbewahrungseinrichtungen);
C) Begleitende Kontrollen bei der Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und dem Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG;
C) Begleitende Kontrollen bei der Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und dem Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nach Erteilung und Inanspruchnahme der Genehmigung nach § 7 Ab. 3 AtG;
D) Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des FRG-1 und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage sowie des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und jeweils Erstellung eines Sicherheitsgutachtens.
D) Sicherheitstechnische Begutachtung der Anträge zum weiteren Abbau des FRG-1 und zum Abbau der Forschungsreaktoranlage sowie des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn bis zur Entlassung aus dem atomrechtlichen Regelungsbereich und jeweils Erstellung eines Sicherheitsgutachtens.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des zukünftigen Auftragnehmers
Geesthacht
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.1.1-III.1.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.2.4 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.1.1-III.1.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.2.4 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3) Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist dies zu erläutern).
4) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens 25 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens 25 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen;
5) Erklärung zum
a) Gesamtumsatz und zum,
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken, jeweils in den letzten 5 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Tätigkeitsfeldern, möglichst zu Schwerpunkten, Ausrichtung, Strategien;
7) Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, die für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse
— Befähigung, die Ergebnisse unter Trennung von Vorgaben und Schlussfolgerungen sowie unter Hervorhebung von Besonderheiten und möglichen Bedenken in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darzustellen,
— Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung,
— vollständige Erfüllung der mit der Begutachtung verbundenen Anforderungen,
— Unbedenklichkeit in Bezug auf eine sachliche, unbestechliche und vertrauenswürdige Wahrnehmung der Aufgaben,
— Erstellung von Gutachten und sämtlicher weiterer gutachterlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. D. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6-513820/4-GMBI. 1984 S. 21) und des einschlägigen Regelwerkes, wie z. B. der am 20.11.2012 verabschiedeten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, des Stilllegungsleitfadens sowie die ESK-Leitlinien,
— Erstellung von Gutachten und sämtlicher weiterer gutachterlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. D. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6-513820/4-GMBI. 1984 S. 21) und des einschlägigen Regelwerkes, wie z. B. der am 20.11.2012 verabschiedeten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, des Stilllegungsleitfadens sowie die ESK-Leitlinien,
— Darstellung der Anzahl und Qualifikation der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt,
— Darstellen der regelmäßigen Verfügbarkeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Einbeziehung deren Beanspruchung in anderen Projekten.
8) Referenzen:
Liste wesentlicher in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von § 7 Abs. 3 AtG-Verfahren und Tätigkeiten bei der Stilllegung und dem Abbau von Kernkraftwerken und bei Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Rahmen atomrechtlicher Verfahren mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert (Vergütung), möglichst auch Angabe der Vergabeverfahrensart für die Projekte sowie möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers)
Liste wesentlicher in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von § 7 Abs. 3 AtG-Verfahren und Tätigkeiten bei der Stilllegung und dem Abbau von Kernkraftwerken und bei Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Lager- oder Aufbewahrungseinrichtungen für radioaktive Stoffe im Rahmen atomrechtlicher Verfahren mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert (Vergütung), möglichst auch Angabe der Vergabeverfahrensart für die Projekte sowie möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers)
— Referenzen sind entsprechend den Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen.
9) Angaben über die technische Leitung:
Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit;
Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit;
10) Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren;
11) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und -verfolgung, Laborkapazitäten und Geräte zur Durchführung von radiologischen Messungen);
11) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und -verfolgung, Laborkapazitäten und Geräte zur Durchführung von radiologischen Messungen);
12) Fortbildung:
Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.
13) Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19.12.2018 an die GMSH, z. ,H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19.12.2018 an die GMSH, z. ,H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG;
b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.).
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.).
c) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse – diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
d) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
e) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestellegerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), […]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestellegerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), […]
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2018/S 232-530535 (2018-11-29)
Ergänzende Angaben (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: MELUND) beabsichtigt als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 Atomgesetz für die unter II.2.4) genannten Themenfelder zuzuziehen, d. h. einerseits sind die von der HZG GmbH eingereichten Genehmigungsanträge zu begutachten und anderer-seits sind nach Erteilung der Genehmigungen begleitende Kontrollen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren durchzuführen.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: MELUND) beabsichtigt als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 Atomgesetz für die unter II.2.4) genannten Themenfelder zuzuziehen, d. h. einerseits sind die von der HZG GmbH eingereichten Genehmigungsanträge zu begutachten und anderer-seits sind nach Erteilung der Genehmigungen begleitende Kontrollen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. Dezember 2018 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG;
b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.);
c) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse – diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu;
d) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt;
e) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
2) Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. Dezember 2018 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
3) Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG;
b) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.);
c) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse – diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten.
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu;
d) Unparteilichkeit:
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt;
e) Erklärung, dass Sie gem. § 17 Abs. 7 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 21 Tagen einverstanden sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-04 📅
Name: TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG
Postanschrift: Große Bahnstr. 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
1) Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht;
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. Dezember 2018 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. Dezember 2018 an die GMSH, z. H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist;
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.);
Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig (vgl. III.2.1.);
Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu;
Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestellegerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt.(§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestellegerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt.(§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...)