Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)

Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-13 Auftragsbekanntmachung
2019-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Referenznummer: EMO 02-18-BIOEU
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Postanschrift: Klosterstraße 18
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: http://maerkisch-oderland.de 🌏
E-Mail: abfallentsorgung@landkreismol.de 📧
Telefon: +49 33413547010 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHRD5DC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-308374
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst im Einzelnen:
a) die Sammlung und Beförderung des Bioabfalls;
b) die Gestellung von Biotonnen mit Identifikationseinrichtungen (Transponder);
c) den Behälteränderungsdienst;
d) die Verwertung des Bioabfalls.
Die Leistung umfasst die Erstgestellung von ca. 8 000 bis 14 000 Biotonnen, die Sammlung, Beförderung und Verwertung von ca. 4 000 bis 8 000 Mg/a an Bioabfällen aus der Biotonne, die Leerung von ca. 125 000 bis 250 000 Biotonnen pro Jahr und die Durchführung des erforderlichen Behälteränderungsdienstes. Zur Erbringung der Leistungen ist ein Behälteridentifikationssystem einzusetzen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung um 12 Monate, die Wahrnehmung der Option wird dem Auftragnehmer bis 6 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitgeteilt.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerung um 12 Monate, die Wahrnehmung der Option wird dem Auftragnehmer bis 6 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sammlung im Landkreis Märkisch-Oderland, die Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. und/ oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten
3 Jahre für die behältergestützte Sammlung von Abfällen im öffentlichen Auftrag unter Verwendung eines Identsystems, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (Anzahl der Behälterschüttungen pro Jahr), gesammelte Abfallart,
drei Jahre für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (Verwertungsmenge pro Jahr),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO - betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs-und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Sammlung von gemischten Siedlungsabfällen,
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— Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters:
a) Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
b) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung;
c) Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz für die Abfallsammlung und eine Referenz für die Verwertung von Bioabfällen vorzulegen.
Bei den Referenzen für die Sammlung muss die Anzahl der im öffentlichen Auftrag mit Identsystem verarbeiteten Behälterschüttungen in Summe der Referenzaufträge mindestens 10.000 Schüttungen pro Jahr betragen.
Bei den Referenzen für die Verwertung ist eine Verwertungsmenge von mindestens 600 Mg/a in Summe der Referenzaufträge vorzuweisen.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen hinsichtlich Anzahl der Behälterschüttungen und entsorgter Abfallmenge erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHRD5DC 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
— Angaben zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen der Sammlung und Beförderung des Bioabfalls und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes,
— Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind,
— Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter,
— Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der vorgesehenen Fahrzeuge und Mitarbeiter durch Eigenerklärung,
— Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallbehälter und Darstellung der Eignung für die Sammlung von Bioabfall,
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) sowie der ggf. vorgesehenen Umschlaganlage(n) für Bioabfall (Angaben zu Standort, Betreiber, Verwertungsverfahren, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage, Ersatzwaage, Gesamtkapazität),
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— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Verwertungsanlagen,
— auf Verlangen vorzulegen:
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf.weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG,
— Auszüge aus den Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der vorgesehenen Verwertungs- und ggf. Umschlaganlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
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— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind vorrangig mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können.Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRD5DC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Land Brandenburg (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2018/S 135-308374 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland
Kontakt
Fax: +49 3341-3547009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 023-050756
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 135-308374
ABl. S-Ausgabe: 23

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 331866-1652 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postort: Schönefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 023-050756 (2019-01-29)