Abholung des Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte auf Abruf bei den an die Restmüllabfuhr angeschlossenen Grundstücken und Transport auf die Wertstoffsammelstelle des Landkreises mit anschließender Sortierung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammlung, Transport und Sortierung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten im Landkreis Tirschenreuth”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Abholung des Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte auf Abruf bei den an die Restmüllabfuhr angeschlossenen Grundstücken und Transport auf die...”
Kurze Beschreibung
Abholung des Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte auf Abruf bei den an die Restmüllabfuhr angeschlossenen Grundstücken und Transport auf die Wertstoffsammelstelle des Landkreises mit anschließender Sortierung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Tirschenreuth🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tirschenreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Abholung des Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte auf Abruf bei den an die Restmüllabfuhr angeschlossenen Grundstücken und Transport auf die...”
Beschreibung der Beschaffung
Abholung des Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte auf Abruf bei den an die Restmüllabfuhr angeschlossenen Grundstücken und Transport auf die Wertstoffsammelstelle des Landkreises mit anschließender Sortierung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine 2 malige Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Diese Optionen treten jeweils automatisch nach dem zunächst vorgesehenen Vertragsende in...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine 2 malige Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Diese Optionen treten jeweils automatisch nach dem zunächst vorgesehenen Vertragsende in Kraft, sofern der Vertrag nicht 9 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist; der Auszug bzw. die Nachweise dürfen nicht älter wie 6 Monate sein
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich Abfallwirtschaft, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich Abfallwirtschaft, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung), soweit der Bieter bilanziert. Werden keine Bilanzauszüge vorgelegt, ist eine Bankerklärung über die finanzielle Leistungsfähigkeit beizulegen,
— Eigenerklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nachgekommen wurde und eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht,
— Angaben zum Unternehmen und zur Unternehmensgröße: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc. sowie ggf. für die für den Auftrag zuständige Niederlassung,
— Eigenerklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (siehe Formblatt), dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
— Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (siehe Formblatt), dass die in § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
— Eigenerklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (siehe Formblatt), dass die in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Liste der Referenzen (Eigenerklärung) im Bereich Abfallwirtschaft aus den letzten 5 Jahren mit Angabe der Leistung, des Leistungsumfangs (Mengen), der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Liste der Referenzen (Eigenerklärung) im Bereich Abfallwirtschaft aus den letzten 5 Jahren mit Angabe der Leistung, des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Nachweis der erforderlichen Genehmigung(en) zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (ggf. EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten oder aktuelle Genehmigungsbescheide),
— Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
— Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung, die für die ausschreibungsgegenständliche Leistung eingesetzt werden oder werden sollen, wobei die einzusetzenden Fahrzeuge mindestens der Euro-5-Norm entsprechen müssen,
— Konzept über die täglich einzusetzende Anzahl von Fahrzeugen und die Anzahl des hierfür einzusetzenden Personals.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-02
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der unter VI.4.1) genannten, zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 163-372752 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine 2-malige Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Diese Optionen treten jeweils automatisch nach dem zunächst vorgesehenen Vertragsende in...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine 2-malige Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Diese Optionen treten jeweils automatisch nach dem zunächst vorgesehenen Vertragsende in Kraft, sofern der Vertrag nicht 9 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 163-372752
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sammlung, Transport und Sortierung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten im Landkreis Tirschenreuth”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Magnitz GmbH
Postanschrift: Franz-Heldmann-Straße 58
Postort: Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tirschenreuth🏙️
URL: http://www.magnitz.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der unter VI.4.1) genannten, zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 229-524453 (2018-11-26)