Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammlung, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III und der Kategorie IV”
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Sammlung, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III und der Kategorie IV ab dem 1.1.2019”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Gestellung von Abroll- und Absetzcontainern für die getrennte Erfassung von Altholz der Kategorien I – III sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Gestellung von Abroll- und Absetzcontainern für die getrennte Erfassung von Altholz der Kategorien I – III sowie Altholz der Kategorie IV an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers,
— deren Abholung zur Leerung (Austausch volle gegen leere Container),
— die Übernahme des vom Auftraggeber erfassten Altholzes sowie,
— den Transport des übernommenen Altholzes zur Verwertungsanlage einschließlich etwaigem vorherigem Umschlag und unverzüglicher Verwiegung,
— die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angenommenen Abfälle sowie,
— die Verwertung und/oder Beseitigung des bei der Behandlung anfallenden Outputs oder der Reststoffe sowie von ggf. im angelieferten Abfall enthaltenen Störstoffen einschließlich aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (wie z. B. Transporte zu weiteren Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zur Entsorgung sonstiger Rückstände und Störstoffe).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2021, wenn der Auftraggeber diesen nicht mit einem...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2021, wenn der Auftraggeber diesen nicht mit einem halbjährigen Vorlauf, d. h. bis zum 30.6.2020, kündigt. Der Vertrag verlängert sich erneut bis zum 31.12.2022, wenn der Auftraggeber diesen nicht mit einem halbjährigen Vorlauf, d.h. bis zum 30.6.2021, kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hinsichtlich der Ausschlussgründe und der Eignungskriterien beurteilt die Vergabestelle die Bieter zunächst anhand der vom Bieter vorgelegten und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hinsichtlich der Ausschlussgründe und der Eignungskriterien beurteilt die Vergabestelle die Bieter zunächst anhand der vom Bieter vorgelegten und entsprechend der Hinweise der Vergabestelle ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Zum Nachweis hierfür wird mit Angebotsabgabe zunächstlediglich der Globalvermerk nach Teil IV, Abschnitt α der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung verlangt. Als Nachweis der Befähigung des Bieters zur Berufsausübung gilt vorliegend, dass dieser in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann. Auf Aufforderung durch die Vergabestelle ist in diesem Fall ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen, der, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, nicht älter als sechs Monate sein darf.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-14
12:00 📅
“Für Auskünfte und bei Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie bei Klärungsbedarf wenden sich die Bieter bitte ausschließlich über die folgende, für dieses...”
Für Auskünfte und bei Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie bei Klärungsbedarf wenden sich die Bieter bitte ausschließlich über die folgende, für dieses Vergabeverfahren verwendete E-Vergabe-Plattform an die Vergabestelle: Subreport ELVIS, www.adresse: https://www.subreport.de/ Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich über diese Plattform online zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig zu informieren, ob auf der o.g. Plattform Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder modifizieren, eingestellt wurden. Lassen sich die Bieter registrieren, werden sie automatisch über neu eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert.
Das Angebot muss als pdf-Dateien hochgeladen und für den Abruf bereitgestellt sein. Es ist hierfür mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Vergabestelle gewährleistet größtmögliche Datensicherheit der Angebote. Detailinformationen können unter https://www.subreport.de/wp-content/uploads/2011/06/Zusammenfassung-%c2 %a7-11-VgV-Abs.-3.pdf eingesehen oder unmittelbar beim Betreiber des Portals erfragt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern des Freistaates Bayern bei der Reg. v. Obb.
Postanschrift: Maxililianstr. 30
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760📞
Fax: +49 8921762914 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 156-358418 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-358418
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis Süd GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Für Auskünfte und bei Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie bei Klärungsbedarf wenden sich die Bieter bitte ausschließlich über die folgende, für dieses...”
Für Auskünfte und bei Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie bei Klärungsbedarf wenden sich die Bieter bitte ausschließlich über die folgende, für dieses Vergabeverfahren verwendete E-Vergabe-Plattform an die Vergabestelle: subreport ELVIS, www.adresse: https://www.subreport.de/ Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der Vergabestelle ebenfalls ausschießlich über diese Plattform online zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig zu informieren, ob auf der o. g. Plattform Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder modifizieren, eingestellt wurden. Lassen sich die Bieter registrieren, werden sie automatisch über neue ingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert.
Das Angebot muss als pdf-Dateien hochgeladen und für den Abruf bereitgestellt sein. Es ist hierfür mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Vergabestelle gewährleistet größtmögliche Datensicherheit der Angebote. Detailinformationen können unter https://www.subreport.de/wp-content/uploads/2011/06/Zusammenfassung-%c2%a7-11-VgV-Abs.-3.pdf eingesehen oder unmittelbar beim Betreiber des Portals erfragt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 249-576133 (2018-12-27)