Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenenAbfälle: Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland(gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: III.66.01-Schadst-2019
Kurze Beschreibung:
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenenAbfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland(gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenenAbfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland(gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Havelland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 100-228695
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenenAbfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland(gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland(gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil an ca. 110 bis 140 Haltepunkten, davon an ca. 100 bis 120 Haltepunkten zweimal jährlich und 10 bis 30 Haltepunkten einmal jährlich, Abholung von an den drei stationären Schadstoffannahmestellen Schwanebeck, Bölkershof und Falkensee angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den AG ca. 15 bis 30 Mal pro Jahr,Transport und Entsorgung von ca. 130 bis 165 Mg/a an gefährlichen und ungefährlichen Abfällen.
Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil an ca. 110 bis 140 Haltepunkten, davon an ca. 100 bis 120 Haltepunkten zweimal jährlich und 10 bis 30 Haltepunkten einmal jährlich, Abholung von an den drei stationären Schadstoffannahmestellen Schwanebeck, Bölkershof und Falkensee angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den AG ca. 15 bis 30 Mal pro Jahr,Transport und Entsorgung von ca. 130 bis 165 Mg/a an gefährlichen und ungefährlichen Abfällen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch eine bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeitabgegebene Erklärung um 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch eine bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeitabgegebene Erklärung um 12 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammlung im Landkreis Havelland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz(SchwArbG) sowie zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, vonvornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, vonvornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB zufordern. Auf Verlangen sind für Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen. Für Unterauftragnehmer für die Entsorgung der Abfälle sind im Rahmen der Angebotsabgabe allein die Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage und ihre Adresse sowie die Benennung des Anlagenbetreibers und seiner Adresse erforderlich,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB zufordern. Auf Verlangen sind für Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen. Für Unterauftragnehmer für die Entsorgung der Abfälle sind im Rahmen der Angebotsabgabe allein die Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage und ihre Adresse sowie die Benennung des Anlagenbetreibers und seiner Adresse erforderlich,
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wirdnach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wirdnach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Als vorläufigen Beleg von Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV akzeptiert (Näheres regeln die Vergabeunterlagen),
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
— Bei Bietergemeinschaften sind aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 ab geschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Eigenerklärung des Bieters über das niedrigste Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) der bei der zu vergebenden Leistung zu beschäftigenden Mitarbeiter,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Entsorgung von Schadstoffeni.S. dieser Ausschreibung, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Tel.- Nr., und entsorgter Abfallmenge pro Jahr,
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Entsorgung von Schadstoffeni.S. dieser Ausschreibung, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Tel.- Nr., und entsorgter Abfallmenge pro Jahr,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Beförderung, Behandlung oder Entsorgung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unter-auftragnehmers für die Leistung der Beförderung, Behandlung oder Entsorgung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten mit dem Angebot vorlegt,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Beförderung, Behandlung oder Entsorgung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unter-auftragnehmers für die Leistung der Beförderung, Behandlung oder Entsorgung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten mit dem Angebot vorlegt,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die einen Vertragszeitraum von mindestens zwölf Monaten umfasst.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
Der im Leistungsverzeichnis genannten Abfallarten;
Auf Verlangen vorzulegen:
— Nachweis der Verfügbarkeit der benannten Entsorgungsanlagen zum Leistungsbeginn durch Bestätigung der Bereitschaft zur Entsorgung der benannten Abfallarten sowie weitere Unterlagen über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung,
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können.Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeberunter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können.Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeberunter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y64D6L1.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung(zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017, BGBl. I S. 3618) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 100-228695 (2018-05-25)
Ergänzende Angaben (2018-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenen Abfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenen Abfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Havelland - Der Landrat
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havelland überlassenen Abfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Havelland — Umweltamt
Quelle: OJS 2018/S 104-238123 (2018-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havellandüberlassenen Abfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahmederjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havellandüberlassenen Abfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahmederjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Ausformulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen der folgenden im Landkreis Havellandüberlassenen Abfälle:
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahmederjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Geringe Mengen gefährlicher Abfälle im Sinne von § 15 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland (gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie geringe Mengen aus anderen Herkunftsbereichen) sowie Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 20 01 32 (Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen), 20 01 28 (Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahmederjenigen, die unter 20 01 27 fallen) und 20 01 34 (Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen).
Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil an ca. 110 bis 140 Haltepunkten, davon an ca. 100 bis 120 Haltepunkten zweimal jährlich und 10 bis 30 Haltepunkten einmal jährlich, Abholung von an den 3 stationären Schadstoffannahmestellen Schwanebeck, Bölkershof und Falkensee angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den AG ca. 15 bis 30 Mal pro Jahr,Transport und Entsorgung von ca. 130 bis 165 Mg/a an gefährlichen und ungefährlichen Abfällen.
Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil an ca. 110 bis 140 Haltepunkten, davon an ca. 100 bis 120 Haltepunkten zweimal jährlich und 10 bis 30 Haltepunkten einmal jährlich, Abholung von an den 3 stationären Schadstoffannahmestellen Schwanebeck, Bölkershof und Falkensee angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den AG ca. 15 bis 30 Mal pro Jahr,Transport und Entsorgung von ca. 130 bis 165 Mg/a an gefährlichen und ungefährlichen Abfällen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch eine bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgegebene Erklärung um 12 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammlung im Landkreis Havelland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name: ALBA Nord GmbH
Postanschrift: Ziegeleiweg 12
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385/4811282📞
E-Mail: nord@alba.info📧
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a.Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Mittelstraße 5
E-Mail: info@abst-brandenburg.de📧
Quelle: OJS 2018/S 227-519765 (2018-11-21)