Auftragsbekanntmachung (2018-11-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Fanningerstraße 32
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Marcus Kühn, Architekt/ Projektmanager Bau und Immobilienentwicklung
Telefon: +49 30 / 5518-3410📞
E-Mail: marcus.kuehn@sana.de📧
Fax: +49 30 / 5518-3410 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.sana-kl.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52472231🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E52472231🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Krankenhaus in privater Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sana Klinikum Lichtenberg, Neubau Haus G, 136_1 Textile Behänge DIN 18358
Produkte/Dienstleistungen: Vorhangschienen und Vorhänge📦
Kurze Beschreibung: 100.30 Textile Behänge DIN 18358
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sana Klinikum Lichtenberg
Fanningerstraße 32
10365 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 750 m (ca. 100 Stück) Textile Fensterbehänge mit Vorhangschienen liefern und montieren,
— ca. 450 m (ca. 70 Stück) Stores mit Vorhangschienen liefern...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 750 m (ca. 100 Stück) Textile Fensterbehänge mit Vorhangschienen liefern und montieren,
— ca. 450 m (ca. 70 Stück) Stores mit Vorhangschienen liefern und montieren,
— ca. 130 m (ca. 30 Stück) Lamellenvorhanganlagen liefern und montieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-04 📅
Datum des Endes: 2019-02-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen oder in die Liste...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V 124.H F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index – für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen- und Ingenieurbaus) ist zu verwenden.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz abfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ eine evtl. Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Es werden vom Auftraggeber folgende Umlagen erhoben:
— Bauwasser, Baustrom: 1,00 % der Abrechnungssumme,
— Bauleistungsversicherung: 0,30 % der...”
Es werden vom Auftraggeber folgende Umlagen erhoben:
— Bauwasser, Baustrom: 1,00 % der Abrechnungssumme,
— Bauleistungsversicherung: 0,30 % der Abrechnungssumme.
Die Gesamthöhe der Umlagen beträgt 1,30 % der Abrechnungssumme.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: D-10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30900138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es besteht keine öffentliche Auftraggebereigenschaft nach § 99 GWB. Das Vergaberecht findet lediglich aufgrund des Zuwendungsbescheides Anwendung....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es besteht keine öffentliche Auftraggebereigenschaft nach § 99 GWB. Das Vergaberecht findet lediglich aufgrund des Zuwendungsbescheides Anwendung. Nachprüfverfahren sind daher unzulässig.
Sofern ein Bieter anderer Auffassung ist, kann er die unter Ziffer VI.4.1) genannte Vergabekammer des Landes Berlin anrufen.
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Quelle: OJS 2018/S 213-487711 (2018-11-01)