Sanierung Busbetrieb und Betriebswerkstatt Weitmar, Hattinger Straße 427, 44795 Bochum

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG

Ausführung von Wand- und Bodenbelagsarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-27 Auftragsbekanntmachung
2018-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Wand- und Bodenbelagsarbeiten Los 1: Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren ca. 750 m Los 2: Keramische Wandbeläge im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel ca. 700 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Bodenfliesen 📦
Verlegen von Wandfliesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Postanschrift: Universitätsstr. 58
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: juergen.kortmann@bogestra.de 📧
Telefon: +49 234303-2322 📞
Fax: +49 234303-3322 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34519149 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E34519149 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Datum des Beginns: 2018-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-140805
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Ausführungszeitraum Los 1: BA 2.1 2.7.2018 – 24.8.2018 BA 2.2 3. Quartal 2019 (29.3.2019)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Wand- und Bodenbelagsarbeiten
Los 1:
Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren ca. 750 m
Los 2:
Keramische Wandbeläge im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel ca. 700 m
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Los 1: Bodenbeläge Bauabschnitt 2 Los 2: Wandbeläge Bauabschnitt 2
Bezeichnung des Loses: Ausführung von Bodenbelagsarbeiten
Losnummer: Los 1: Bodenbeläge Bauabschnitt 2
Kurze Beschreibung: Bodenbelagsarbeiten.
Zusätzliche Informationen:
Ausführungszeitraum Los 1:
BA 2.1 2.7.2018 – 24.8.2018 BA 2.2 3. Quartal 2019 (29.3.2019)
Bezeichnung des Loses: Ausführung von Wandbelagsarbeiten
Losnummer: Los 2: Wandbeläge Bauabschnitt 2
Kurze Beschreibung: Wandbelagsarbeiten.
Zusätzliche Informationen:
Ausführungszeitraum Los 2:
BA 2.1 30.7.2018 – 14.9.2018 BA 2.2 3. Quartal 2019 (29.3.2019)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Busbetrieb und Betriebswerkstatt Weitmar
Hattinger Straße 427
44795 Bochum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) für deren Erstellung die Bieter den elektronischen EEE-Dienst der EU-Kommission nutzen können, welcher unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) des Vergabehandbuch des Bundes liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Es ist auch unter ttp://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?blob=publicationFile&v=4 erhältlich.
Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
2. Bietergemeinschaften haben mit ihren Angeboten eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) für deren Erstellung die Bieter den elektronischen EEE-Dienst der EU-Kommission nutzen können, welcher unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) des Vergabehandbuch des Bundes liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2. Mit dem Angebot vorzulegen:
Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formblätter „Antiterrorerklärung“, „Eigenerklärung Ausschließungsgründe (VOB/A) und „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. Mindestlohn (MiLoG)“.
Die Formblätter Preisermittlung 221 bzw. 222 Ein gültiger Auszug aus dem Handelsregister Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft 3. Auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Eine Kopie eines bei Ablauf der Angebotsfrist gültigen Nachweis über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden jeweils je Schadensereignis bei eines Versicherungsunternehmens.
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Urkalkulation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot nachzuweisen Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) für deren Erstellung die Bieter den elektronischen EEE-Dienst der EU-Kommission nutzen können, welcher unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) des Vergabehandbuch des Bundes liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragsstrafen:
0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer für jeden Werktag des Verzuges.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Sicherheitsleistung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5,0 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) „Auf Anforderung nach Ende der Verjährungsfrist für Mängelansprüche“.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen gemäß § 16 VOB/B Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr.: 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihren Angeboten eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei Abgabe der Angebote in Papierform:
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Interne Dienste, PO23, Raum 2.0.38, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Eröffnung nicht zugelassen.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen: Eine öffentliche Submission findet nicht statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Kortmann
Internetadresse: www.bogestra.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34519149 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Es sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
2. Die Vergabeunterlagen können einfach und ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreportELVIS, www.subreport.de heruntergeladen werden.
Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, Hotline: 0221 98578-0 Fax: 0221 98578-66 E-Mail: info@subreport.de Ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Kontaktaufnahme zwischen Bieter und Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform und dem Menüpunkt „Nachrichten“ Es wird empfohlen, sich für die automatische Zusendung weiterer Informationen bei Subreport zu registrieren.
Anonyme Bewerber, die nicht auf der Vergabeplattform registriert sind, werden nicht darüber informiert, wenn Bieterinformationen durch die Vergabestelle auf die Vergabeplattform eingestellt werden.
3. Das Angebot ist in Textform auf elektronischem Weg über das Portal www.subreport.de einzureichen. Dafür sind die Formblätter auszudrucken, der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben, einzuscannen und im Portal www.subreport.de hochzuladen.
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Eine Abgabe des Angebotes in Papierform ist ausnahmsweise zulässig.
Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeber einmal in der Vergangenheit abgegebene Unterlagen aufbewahren. Diese sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
4. Enthält der Bekanntmachungstext bzw. die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe der Auftragsbezeichnung und Vergabe-Nr. unverzüglich darauf über die Vergabeplattform (Menüpunkt „Nachrichten“) hinzuweisen
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die nachfolgenden Fristen gemäß § 160 Abs. (3) GWB kommen zur Anwendung:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 063-140805 (2018-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 147 647,29 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Universitätsstraße 58

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 105-240661
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 063-140805
ABl. S-Ausgabe: 105

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabe-Nr.: 2018/20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Name: Fliesen Körkemeyer GmbH
Postanschrift: Bocholder Esch 25
Postort: Ahaus-Alstätte
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die nachfolgenden Fristen gemäß § 107 GWB kommen zur Anwendung:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 105-240661 (2018-06-04)
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