Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahl der Teilnehmer
1) Grundsätze
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
2) Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den folgenden Zulassungskriterien ausnahmslos genügen:
— Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung mit Bewerbungsunterlagen,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde als Architekt),
— Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers bzw. des Vertreters der Arge,
— Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß Bewerbererklärung,
— Für Bietergemeinschaften gilt: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist und in der alle Mitglieder aufgeführt sind. Der mit der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist zu bezeichnen und es ist zu bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien gemäß Bewerbererklärung – für die qualitative Auswahl.
3) Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien entsprechend Pkt. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Pkt. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit genügen.
4) Auswahlkriterien
A: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A1: Anzahl Berufsträger
A2: Jahreshonorarumsatz (EUR netto)
B: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
B1: Referenzprojekt 1 „Neubau, Erweiterungsbau oder Umbau/Sanierung Bildungsbau“ (vergleichbares Projekt)
B2: Referenzprojekt 2 „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“
B3: Referenzprojekt 3 „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“
B4: Referenzprojekt 4 „Wettbewerbserfolg“
B5: Referenzprojekt 5 2ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“
Insgesamt können im Bereich A und B maximal 31 Punkte erreicht werden, die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt für A: 6 Punkte und für B2: 10 Punkte.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die in den Leistungsbereichen A und B die jeweils geforderte Mindestpunktzahl und in Summe mindestens 16 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.