Die Stadt Usingen beabsichtigt den Sozialtrakt des Feuerwehrstützpunktes Usingen zu modernisieren beziehungsweise energetisch zu ertüchtigen. Ein vernünftiges und zielorientiertes Arbeiten nach aktuellen Standards ist den Einsatzkräften – in den Gebäudestrukturen des Bestandes – nicht mehr möglich, da der 1984 fertiggestellte FW-Stützpunkt mittlerweile erhebliche bauliche, strukturelle und energetische Mängel aufweist. Der Sozialtrakt des FW-Stützpunktes stellt den zentralen Bereich des Gebäudekomplexes dar. Zunächst soll die Kernsanierung dieses Bereiches zur Ausführung kommen. Die aktuellen und geplanten Nutzungen sind in den Anlagen „Raumprogramm“, „Planungskonzept“ und „aktuelle Pläne“ dargestellt. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb dar. Während der Bauzeit muss die Einsatzbereitschaft der Kernstadtfeuerwehr am zentralen Standpunkt jederzeit gewährleistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 84095-17
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Usingen beabsichtigt den Sozialtrakt des Feuerwehrstützpunktes Usingen zu modernisieren beziehungsweise energetisch zu ertüchtigen. Ein vernünftiges und zielorientiertes Arbeiten nach aktuellen Standards ist den Einsatzkräften – in den Gebäudestrukturen des Bestandes – nicht mehr möglich, da der 1984 fertiggestellte FW-Stützpunkt mittlerweile erhebliche bauliche, strukturelle und energetische Mängel aufweist.
Der Sozialtrakt des FW-Stützpunktes stellt den zentralen Bereich des Gebäudekomplexes dar. Zunächst soll die Kernsanierung dieses Bereiches zur Ausführung kommen. Die aktuellen und geplanten Nutzungen sind in den Anlagen „Raumprogramm“, „Planungskonzept“ und „aktuelle Pläne“ dargestellt. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb dar. Während der Bauzeit muss die Einsatzbereitschaft der Kernstadtfeuerwehr am zentralen Standpunkt jederzeit gewährleistet sein.
Die Stadt Usingen beabsichtigt den Sozialtrakt des Feuerwehrstützpunktes Usingen zu modernisieren beziehungsweise energetisch zu ertüchtigen. Ein vernünftiges und zielorientiertes Arbeiten nach aktuellen Standards ist den Einsatzkräften – in den Gebäudestrukturen des Bestandes – nicht mehr möglich, da der 1984 fertiggestellte FW-Stützpunkt mittlerweile erhebliche bauliche, strukturelle und energetische Mängel aufweist.
Der Sozialtrakt des FW-Stützpunktes stellt den zentralen Bereich des Gebäudekomplexes dar. Zunächst soll die Kernsanierung dieses Bereiches zur Ausführung kommen. Die aktuellen und geplanten Nutzungen sind in den Anlagen „Raumprogramm“, „Planungskonzept“ und „aktuelle Pläne“ dargestellt. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb dar. Während der Bauzeit muss die Einsatzbereitschaft der Kernstadtfeuerwehr am zentralen Standpunkt jederzeit gewährleistet sein.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, § 17 Abs. 11 VgV.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500 EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
4) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, § 17 Abs. 11 VgV.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500 EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
4) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Usingen beabsichtigt den Sozialtrakt des Feuerwehrstützpunktes Usingen zu modernisieren beziehungsweise energetisch zu ertüchtigen. Ein vernünftiges und zielorientiertes Arbeiten nach aktuellen Standards ist den Einsatzkräften – in den Gebäudestrukturen des Bestandes – nicht mehr möglich, da der 1984 fertiggestellte FW-Stützpunkt mittlerweile erhebliche bauliche, strukturelle und energetische Mängel aufweist.
Die Stadt Usingen beabsichtigt den Sozialtrakt des Feuerwehrstützpunktes Usingen zu modernisieren beziehungsweise energetisch zu ertüchtigen. Ein vernünftiges und zielorientiertes Arbeiten nach aktuellen Standards ist den Einsatzkräften – in den Gebäudestrukturen des Bestandes – nicht mehr möglich, da der 1984 fertiggestellte FW-Stützpunkt mittlerweile erhebliche bauliche, strukturelle und energetische Mängel aufweist.
Der Sozialtrakt des FW-Stützpunktes stellt den zentralen Bereich des Gebäudekomplexes dar. Zunächst soll die Kernsanierung dieses Bereiches zur Ausführung kommen. Die aktuellen und geplanten Nutzungen sind in den Anlagen „Raumprogramm“, „Planungskonzept“ und „aktuelle Pläne“ dargestellt. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb dar. Während der Bauzeit muss die Einsatzbereitschaft der Kernstadtfeuerwehr am zentralen Standpunkt jederzeit gewährleistet sein.
Der Sozialtrakt des FW-Stützpunktes stellt den zentralen Bereich des Gebäudekomplexes dar. Zunächst soll die Kernsanierung dieses Bereiches zur Ausführung kommen. Die aktuellen und geplanten Nutzungen sind in den Anlagen „Raumprogramm“, „Planungskonzept“ und „aktuelle Pläne“ dargestellt. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb dar. Während der Bauzeit muss die Einsatzbereitschaft der Kernstadtfeuerwehr am zentralen Standpunkt jederzeit gewährleistet sein.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 3 – 9 des § 34 HOAI, die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 3 – 9 des § 39 HOAI, die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 3 – 9 des § 55 HOAI sowie die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 des § 51 HOAI und Leistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1-7 der Anlage 1.2.2 Abs. 1 HOAI an einen geeigneten Bieter (Generalplaner) zu vergeben. Es werden jeweils die Grundleistungen aus den Katalogen der Anlage 10, Anlage 11, Anlage 14 und Anlage 15 sowie der Anlage 1.2.2 Abs. 2 HOAI mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 3 – 9 des § 34 HOAI, die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 3 – 9 des § 39 HOAI, die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 3 – 9 des § 55 HOAI sowie die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 des § 51 HOAI und Leistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1-7 der Anlage 1.2.2 Abs. 1 HOAI an einen geeigneten Bieter (Generalplaner) zu vergeben. Es werden jeweils die Grundleistungen aus den Katalogen der Anlage 10, Anlage 11, Anlage 14 und Anlage 15 sowie der Anlage 1.2.2 Abs. 2 HOAI mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Leistungsphasen 1 und 2, teilweise auch 3 HOAI in Bezug auf die Objektplanung Gebäude, die Freianlagenplanung und die Technische Gebäudeausrüstung wurden von externen Büros in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Bauamt der Stadt Usingen bereits erbracht.
Die Leistungsphasen 1 und 2, teilweise auch 3 HOAI in Bezug auf die Objektplanung Gebäude, die Freianlagenplanung und die Technische Gebäudeausrüstung wurden von externen Büros in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Bauamt der Stadt Usingen bereits erbracht.
Das diesbezüglich erarbeitete und von den politischen Gremien der Stadt beschlossene Planungskonzept soll unbedingt in dieser Form realisiert werden.
Die Ziele, die mit der Planung betrachtet werden sollen, sowie sämtliche für die Ziele der Planung relevanten Hinweise können den Anlagen „Planungskonzept Sozialgebäude“ sowie „Beschreibung der Baumaßnahme“ entnommen werden.
Eine besondere Schwierigkeit stellt die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb dar. Während der Bauzeit muss die Einsatzbereitschaft der Kernstadtfeuerwehr Usingen am aktuellen Standort jederzeit gewährleistet sein.
Für das Bauvorhaben wurden im Rahmen von 2 separat gestellten Anträgen Förder-mittel von der Stadt Usingen beantragt. Ein Antrag betrifft die Anmeldung von Maßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens „Modernisierung/Umbau des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes des Landes Hessen (beantragte Fördermittel 436 314,00 EUR). Ein weiterer Antrag betrifft die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens „Energetische Sanierung des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (beantragte Fördermittel 1 052 048,00 EUR).
Für das Bauvorhaben wurden im Rahmen von 2 separat gestellten Anträgen Förder-mittel von der Stadt Usingen beantragt. Ein Antrag betrifft die Anmeldung von Maßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens „Modernisierung/Umbau des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes des Landes Hessen (beantragte Fördermittel 436 314,00 EUR). Ein weiterer Antrag betrifft die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens „Energetische Sanierung des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (beantragte Fördermittel 1 052 048,00 EUR).
Aufgabe des künftigen Auftragnehmers wird es auch sein, die Auftraggeberin bei der Abwicklung der Fördermittelanträge im laufenden Bauvorhaben bis hin zur endgültigen Abrechnung mit den Fördermittelgebern zu unterstützen (= Zusammenarbeit mit dem LBIH).
Aufgabe des künftigen Auftragnehmers wird es auch sein, die Auftraggeberin bei der Abwicklung der Fördermittelanträge im laufenden Bauvorhaben bis hin zur endgültigen Abrechnung mit den Fördermittelgebern zu unterstützen (= Zusammenarbeit mit dem LBIH).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Usingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Architekten- und/oder Ingenieurliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung im Land Hessen,
— Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören.
— Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
2) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) mit vergleichbaren Leistungen. Dabei wird als vergleichbar angesehen die Planung von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsgeländen oder sonstigen Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) mit vergleichbaren Leistungen. Dabei wird als vergleichbar angesehen die Planung von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsgeländen oder sonstigen Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 1.: die Deckungssumme muss für Personenschäden mind. 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden mind. 2 500 000 EUR betragen.
Zu 2.: Im Bereich Objektplanung muss mindestens ein jahresdurchnittlicher Umsatz von 100 000 EUR für vergleichbare Planungsleistungen erbracht worden sein, im Bereich TGA-Planung und Tragwerksplanung jeweils ein jahresdurchschnittlicher Umsatz von 50 000 EUR.
Zu 2.: Im Bereich Objektplanung muss mindestens ein jahresdurchnittlicher Umsatz von 100 000 EUR für vergleichbare Planungsleistungen erbracht worden sein, im Bereich TGA-Planung und Tragwerksplanung jeweils ein jahresdurchschnittlicher Umsatz von 50 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV).
2) Vorlage der Diplomurkunde des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters
3) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Fachrichtungen (Objektplanung, Freianlagenplanung und TGA-Planung, Tragwerksplanung und Bauphysik) sowie nach Führungskräften und weiteren Mitarbeitern/innen.
3) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Fachrichtungen (Objektplanung, Freianlagenplanung und TGA-Planung, Tragwerksplanung und Bauphysik) sowie nach Führungskräften und weiteren Mitarbeitern/innen.
4) Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsplätzen oder sonstige Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie andere Gebäude mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
4) Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsplätzen oder sonstige Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie andere Gebäude mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 3.: Das sich bewerbende Büro/die sich bewerbende Bietergemeinschaft muss einschließlich des Büroinhabers mindestens zwei Mitarbeiter der Fachrichtung Objektplanung, 2 Mitarbeiter der Fachrichtung TGA-Planung, davon einer aus dem Bereich Elektroplanung, mindestens 2 Mitarbeiter für die Fachrichtung Tragwerksplanung, davon einen mit Erfahrungen in der Planung der Bauphysik und einen Mitarbeiter der Fachrichtung Freianlagenplanung beschäftigen.
Zu 3.: Das sich bewerbende Büro/die sich bewerbende Bietergemeinschaft muss einschließlich des Büroinhabers mindestens zwei Mitarbeiter der Fachrichtung Objektplanung, 2 Mitarbeiter der Fachrichtung TGA-Planung, davon einer aus dem Bereich Elektroplanung, mindestens 2 Mitarbeiter für die Fachrichtung Tragwerksplanung, davon einen mit Erfahrungen in der Planung der Bauphysik und einen Mitarbeiter der Fachrichtung Freianlagenplanung beschäftigen.
Zu 4.: Es müssen mindestens zwei (Objektplanung) bzw. eine (Technische Gebäudeausrüstung und Freianlagenplanung) in Art und Umfang vergleichbare Referenz(en) genannt werden, bei denen mindestens die LP 3 – 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h. Abschluss der LP 8 frühestens im April 2013.
Zu 4.: Es müssen mindestens zwei (Objektplanung) bzw. eine (Technische Gebäudeausrüstung und Freianlagenplanung) in Art und Umfang vergleichbare Referenz(en) genannt werden, bei denen mindestens die LP 3 – 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h. Abschluss der LP 8 frühestens im April 2013.
Es müssen weiterhin mindestens 2 vergleichbare Referenzen für die Tragswerksplanung genannt werden, bei denen mindestens die LP 3 – 6 bearbeitet wurden und bei denen die LP 6 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 6 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 6 frühestens im April 2013.
Es müssen weiterhin mindestens 2 vergleichbare Referenzen für die Tragswerksplanung genannt werden, bei denen mindestens die LP 3 – 6 bearbeitet wurden und bei denen die LP 6 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 6 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 6 frühestens im April 2013.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ (für die Freianlagen) oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ (für die Freianlagen) oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-25 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Gewichtung des Preises: 10
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, § 17 Abs. 11 VgV.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500 EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500 EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
4) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
4) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 086-193465 (2018-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, § 17 Abs. 11 VgV.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500.– EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, § 17 Abs. 11 VgV.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500.– EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 3 - 9 des § 34 HOAI, die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 3 – 9 des § 39 HOAI, die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 3 - 9 des § 55 HOAI sowie die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 des § 51 HOAI und Leistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1-7 der Anlage 1.2.2 Abs. 1 HOAI an einen geeigneten Bieter (Generalplaner) zu vergeben. Es werden jeweils die Grundleistungen aus den Katalogen der Anlage 10, Anlage 11, Anlage 14 und Anlage 15 sowie der Anlage 1.2.2 Abs. 2 HOAI mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 3 - 9 des § 34 HOAI, die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 3 – 9 des § 39 HOAI, die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 3 - 9 des § 55 HOAI sowie die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 des § 51 HOAI und Leistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1-7 der Anlage 1.2.2 Abs. 1 HOAI an einen geeigneten Bieter (Generalplaner) zu vergeben. Es werden jeweils die Grundleistungen aus den Katalogen der Anlage 10, Anlage 11, Anlage 14 und Anlage 15 sowie der Anlage 1.2.2 Abs. 2 HOAI mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Für das Bauvorhaben wurden im Rahmen von zwei separat gestellten Anträgen Förder-mittel von der Stadt Usingen beantragt. Ein Antrag betrifft die Anmeldung von Maßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens “Modernisierung/Umbau des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes des Landes Hessen (beantragte Fördermittel 436 314,00 EUR). Ein weiterer Antrag betrifft die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens “Energetische Sanierung des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (beantragte Fördermittel 1 052 048,00 EUR).
Für das Bauvorhaben wurden im Rahmen von zwei separat gestellten Anträgen Förder-mittel von der Stadt Usingen beantragt. Ein Antrag betrifft die Anmeldung von Maßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens “Modernisierung/Umbau des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes des Landes Hessen (beantragte Fördermittel 436 314,00 EUR). Ein weiterer Antrag betrifft die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen bezüglich des Teilbauvorhabens “Energetische Sanierung des Sozialtraktes des Feuerwehrstützpunktes Usingen“ im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (beantragte Fördermittel 1 052 048,00 EUR).
Referenz Zusätzliche Informationen
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500.– EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
3) Für die Ausarbeitung des geforderten Konzepts zur Sanierung des Feuerwehrstützpunktes gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500.– EUR (brutto). Diese Entschädigung wird auf das spätere Honorar des bezuschlagten Bieters angerechnet.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten und werden auf der Homepage der Stadt Usingen zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.5.2018, 15.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2018/S 124-282845 (2018-06-28)