Sanierung Heizungsanlage:
Neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien.
Einbau einer Lüftungsanlage:
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle wird der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
Die Sanierungsmassnahmen sind zum Teil während des laufenden Schulbetriebes auszuführen.
Die Massnahme wird nach dem Kommualinvestitionsfördergesetz - Kapitel 2 (Förderjahr 2018) gefördert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung Max-Planck-Gymnasium – Fachplanung, Technische Ausrüstung, HLS (§53 HOAI)
XCI/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung Heizungsanlage:
Neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien.
Einbau einer Lüftungsanlage:
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle...”
Kurze Beschreibung
Sanierung Heizungsanlage:
Neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien.
Einbau einer Lüftungsanlage:
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle wird der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
Die Sanierungsmassnahmen sind zum Teil während des laufenden Schulbetriebes auszuführen.
Die Massnahme wird nach dem Kommualinvestitionsfördergesetz - Kapitel 2 (Förderjahr 2018) gefördert.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Max-Planck-Gymnasium ist ein Gymnasium in Lahr/Schwarzwald (BadenWürttemberg). Es wurde nach dem deutschen Physiker Max Planck (1858 – 1947) benannt.
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Max-Planck-Gymnasium ist ein Gymnasium in Lahr/Schwarzwald (BadenWürttemberg). Es wurde nach dem deutschen Physiker Max Planck (1858 – 1947) benannt.
— Sanierung Heizungsanlage:
Der Gebäudekomplex wird durch eine Gasheizung aus dem Jahr 1989 beheizt. Diese wird durch eine neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien ersetzt.
— Einbau einer Lüftungsanlage:
Das Gebäude verfügt aktuell nur über eine Abluftanlage für die Jungen Duschen im Erdgeschoss sowie über eine Lüftungsanlage für die Aula.
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle wird der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
Die Sanierungsmassnahmen sind zum Teil während des laufenden Schulbetriebes auszuführen.
Die Maßnahme wird nach dem Kommualinvestitionsfördergesetz – Kapitel 2 (Förderjahr 2018) gefördert.
Vom Auftraggeber werden die kommunalen Vertragsmuster (CertiForm) angewendet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-26 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Das Auswahlgremium wählt aus allen qualifizierten Bewerbern, die den Auswahlkriterien
Genügen, max. 3 Bewerber für die Phase 2 (Verhandlungsphase)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Auswahlgremium wählt aus allen qualifizierten Bewerbern, die den Auswahlkriterien
Genügen, max. 3 Bewerber für die Phase 2 (Verhandlungsphase) aus.
Hierbei werden anhand der eingereichten Teilnehmerunterlagen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Eignung „Fachplanung HLS“ bewertet.
Gewichtungen:
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (0-5 Punkte) Wichtung 5 %,
— Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (0-5 Punkte) Wichtung 5 %,
— Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Bauen im Bestand“ seit 2013 (0-5 Punkte) Wichtung 20 %,
— Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Schulen/Bildungsbauten" seit 2013 (0-5 Punkte) Wichtung 20 %,
— Abbildung realisierter Projekte für „die öffentliche Hand“ seit 2013 (0-5 Punkte) Wichtung 20 %,
— Abbildung realisierte Projekte für „Innovationen“ seit 2013 (0-5 Punkte) Wichtung 20 %,
— Referenzschreiben 1 seit 2013 (0-5 Punkte) Wichtung 5 %,
— Referenzschreiben 2 seit 2013 (0-5 Punkte) Wichtung 5 %.
Die Maximale Punktzahl beträgt 500 (Wichtung x Wertung = Punktzahl).
Die 3 Bewerber für die Verhandlungsphase qualifizieren sich in absteigender Rangfolge der Bepunktung. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter der Aufsicht einer vom Projekt unabhängigen Person.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bauzeit abschnittsweise, 4 Bauabschnitte 2019 – 2022
Abnahme:bis spätestens 31.12.2022
Abrechnung bis spätestens Ende 2023
Honorarzone jeweils II /...”
Zusätzliche Informationen
Bauzeit abschnittsweise, 4 Bauabschnitte 2019 – 2022
Abnahme:bis spätestens 31.12.2022
Abrechnung bis spätestens Ende 2023
Honorarzone jeweils II / Umbauzuschlag Verhandlungssache
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB.
— Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro); vgl. auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB.
— Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro); vgl. auch Ziffer III.2.1):
Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen.
Zugelassen werden (Diplom/Master)-Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikationen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Personenschäden: 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 000 000...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Personenschäden: 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 000 000 EUR). Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Angaben zur Deckungssumme ist als Anlage beizufügen (ggf. Bestätigung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht werden kann.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Teilnahmeberechtigt sind Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Ingenieurs gemäß § 75 Abs. 2 VgV Nachweisen können.
Für juristische Personen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Ingenieurs gemäß § 75 Abs. 2 VgV Nachweisen können.
Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI 2013.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
11:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Teilnahmeanträge können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Abgabe ist die Textform zugelassen. Bei Abgabe in Papierform ist...”
Teilnahmeanträge können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Abgabe ist die Textform zugelassen. Bei Abgabe in Papierform ist der Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs−/ Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Teilnehmerunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen unter https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 43 Abs. 1 VgV) herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform bei der Stadt Lahr − Amt für Geoinformation und Liegenschaften− Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: 07821910−0611. Fax 07821 910−0612. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de
Hinweis: Beim Download der Wettbewerbsunterlagen auf der Plattform Deutsche E−Vergabe empfehlen wir eine freiwillige Registration jedes Unternehmens. Dies hat deutliche Vorteile für den Informationsfluss im Verfahren (Bieterfragen, Änderungen an Unterlagen, Terminen, etc.). Das elektronische Verfahren auf dem Portal, sowie die Registrierung sind Kostenfrei. Die Kosten betragen bei Abholung der Unterlagen 14 EUR, bei Zusendung 18 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind manche Vordrucke inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen und teilweise sind die Vordrucke innerhalb der Bietergemeinschaft gemeinsam einzureichen.
Eventuell auftretende Fragen sind schriftlich per E-Mail an die im Abschnitt I.3) genannte Kontaktadresse zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise, die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabes Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weieter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 167-380803 (2018-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sanierung Heizungsanlage:
Neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien.
Einbau einer Lüftungsanlage:
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle...”
Kurze Beschreibung
Sanierung Heizungsanlage:
Neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien.
Einbau einer Lüftungsanlage:
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle wird der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
Die Sanierungsmassnahmen sind zum Teil während des laufenden Schulbetriebes auszuführen.
Die Massnahme wird nach dem Kommualinvestitionsfördergesetz – Kapitel 2 (Förderjahr 2018) gefördert.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 208403.36 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Max-Planck-Gymnasium ist ein Gymnasium in Lahr/Schwarzwald (BadenWürttemberg). Es wurde nach dem deutschen Physiker Max Planck (1858-1947) benannt.
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Max-Planck-Gymnasium ist ein Gymnasium in Lahr/Schwarzwald (BadenWürttemberg). Es wurde nach dem deutschen Physiker Max Planck (1858-1947) benannt.
— Sanierung Heizungsanlage:
Der Gebäudekomplex wird durch eine Gasheizung aus dem Jahr 1989 beheizt. Diese wird durch eine neue Heizungsanlage mit regenerativen Energien ersetzt.
— Einbau einer Lüftungsanlage:
Das Gebäude verfügt aktuell nur über eine Abluftanlage für die Jungen Duschen im Erdgeschoss sowie über eine Lüftungsanlage für die Aula.
Durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle wird der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
Die Sanierungsmassnahmen sind zum Teil während des laufenden Schulbetriebes auszuführen.
Die Massnahme wird nach dem Kommualinvestitionsfördergesetz – Kapitel 2 (Förderjahr 2018) gefördert.
Vom Auftraggeber werden die kommunalen Vertragsmuster (CertiForm) angewendet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 167-380803
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sanierung Max-Planck-Gymnasium – Fachplanung, Technische Ausrüstung, HLS (§53 HOAI)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WPW GmbH
Postanschrift: Hochstraße 61
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saarland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 248 000 💰
“Teilnahmeanträge können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Abgabe ist die Textform zugelassen. Bei Abgabe in Papierform ist...”
Teilnahmeanträge können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Abgabe ist die Textform zugelassen. Bei Abgabe in Papierform ist der Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/ Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Teilnehmerunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen unter https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 43 Abs.1 VgV) herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform bei der Stadt Lahr − Amt für Geoinformation und Liegenschaften− Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: 07821910−0611. Fax 07821 910−0612. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de
Hinweis: Beim Download der Wettbewerbsunterlagen auf der Plattform Deutsche E−Vergabe empfehlen wir eine freiwillige Registration jedes Unternehmens. Dies hat deutliche Vorteile für den Informationsfluss im Verfahren (Bieterfragen, Änderungen an Unterlagen, Terminen, etc.). Das elektronische Verfahren auf dem Portal, sowie die Registrierung sind Kostenfrei. Die Kosten betragen bei Abholung der Unterlagen 14 EUR, bei Zusendung 18 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind manche Vordrucke inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen und teilweise sind die Vordrucke innerhalb der Bietergemeinschaft gemeinsam einzureichen.
Eventuell auftretende Fragen sind schriftlich per E-Mail an die im Abschnitt I.3) genannte Kontaktadresse zu richten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften,die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weieter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 226-517645 (2018-11-20)