Die Gemeinde Bühlertal (ca. 8 000 EW) betreibt ein Freibad aus 1963. Das Bad verfügt über eine Beckenlandschaft von rund 1 440 qm Wasserfläche zzgl. Kleinkinderbecken. Es gibt ein Hauptbecken mit einem Schwimmerteil von ca. 50 m x 14 m und einem Nichtschwimmerbereich von rund 50 m x 9 m. Die Trennung beider Beckenteile bildet eine etwa 0,4 m breite Mauer. An das Schwimmerbecken ist eine Springerbucht von ca. 260 qm angegliedert. Das Funktionsgebäude steht als mächtiger, zweigeschossiger Riegel an der westlichen Kopfseite der Badeplatte.
Durchschnittlich wurden rund 22 000 Besucher pro Jahr gezählt.
Die gesamte Anlage ist baulich, technisch und optisch in die Jahre gekommen. Die Verwaltung der Gemeinde ist bestrebt ein zukunftsweisendes Bäderkonzept zu entwickeln.
Das FB‐Gelände befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Bühlotbaches, der Verdohlt durch das FBGrundstück fließt. Die Badeplatte wie der Fußboden des Technikraums werden bei Eintreffen des 100‐jährigen Hochwasser‐Ereignisses überflutet.
Den Unterlagen für die Stufe 2 – Verhandlungsgespräche liegt ein Gutachten über die Neustrukturierung des Freibads Bühlertal bei, erstellt von der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen GmbH. Die Vergaberstelle präferiert die Variante II mit Öffnungsklausel.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Präsentatin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Eine jeweilige Übertragung der LPH 4 – 9 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen...”
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung technische Gebäudeausrüstung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Bühlertal (ca. 8 000 EW) betreibt ein Freibad aus 1963. Das Bad verfügt über eine Beckenlandschaft von rund 1 440 qm Wasserfläche zzgl....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Bühlertal (ca. 8 000 EW) betreibt ein Freibad aus 1963. Das Bad verfügt über eine Beckenlandschaft von rund 1 440 qm Wasserfläche zzgl. Kleinkinderbecken. Es gibt ein Hauptbecken mit einem Schwimmerteil von ca. 50 m x 14 m und einem Nichtschwimmerbereich von rund 50 m x 9 m. Die Trennung beider Beckenteile bildet eine etwa 0,4 m breite Mauer. An das Schwimmerbecken ist eine Springerbucht von ca. 260 qm angegliedert. Das Funktionsgebäude steht als mächtiger, zweigeschossiger Riegel an der westlichen Kopfseite der Badeplatte.
Durchschnittlich wurden rund 22 000 Besucher pro Jahr gezählt.
Die gesamte Anlage ist baulich, technisch und optisch in die Jahre gekommen. Die Verwaltung der Gemeinde ist bestrebt ein zukunftsweisendes Bäderkonzept zu entwickeln.
Das FB‐Gelände befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Bühlotbaches, der Verdohlt durch das FBGrundstück fließt. Die Badeplatte wie der Fußboden des Technikraums werden bei Eintreffen des 100‐jährigen Hochwasser‐Ereignisses überflutet.
Den Unterlagen für die Stufe 2 Verhandlungsgespräche liegt ein Gutachten über die Neustrukturierung des Freibads Bühlertal bei, erstellt von der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen GmbH. Die Vergaberstelle präferiert die Variante II mit Öffnungsklausel.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Eine jeweilige Übertragung der LPH 4 - 9 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 050-110603
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gebäudeplanung/Freianlagenplanung/Objektplanung Ingenieurbauwerke
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schick GmbH Architekten und Ingenieure
Postanschrift: Schillerstrasse 33
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schick-architektur.de📧
Fax: +49 7219846450 📠
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: www.schick-architektur.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 401 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Fachplanung Techniche Gebäudeausrüstung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Beuttenmüllerstraße 30
Postort: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
E-Mail: info@kannewischer.com📧
Fax: +49 72219799-0 📠
Region: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
URL: www.kannewischer.com🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 236 600 💰
“Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 je Los in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht...”
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 je Los in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde je Los ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, die ausschließlich über folgenden Link erhältlich sind:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Die Excel-Bewerbungsbögen sind für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei je Los ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 144-329911 (2018-07-26)