Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den letzten Jahren) muss das Primärnetz komplett saniert werden.
Bei den vorhandenen Übergabestationen besteht ebenfalls Sanierungsbedarf um die Hydraulik der Primärseite zu verbessern.
Voraussichtlich ist die Maßnahme nur in 2 Bauabschnitten, Strang Ost und Strang West realisierbar.
(detaillierte Projektbeschreibung siehe Informationsblatt)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung Nahwärmenetz, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Planungsleistungen gem. HOAI §41ff ALG 4 u. §53ff ALG 2, LPH1-8”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den...”
Kurze Beschreibung
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den letzten Jahren) muss das Primärnetz komplett saniert werden.
Bei den vorhandenen Übergabestationen besteht ebenfalls Sanierungsbedarf um die Hydraulik der Primärseite zu verbessern.
Voraussichtlich ist die Maßnahme nur in 2 Bauabschnitten, Strang Ost und Strang West realisierbar.
(detaillierte Projektbeschreibung siehe Informationsblatt)
1️⃣
Ort der Leistung: Oberbayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bauort: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Standort Garching bei München
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit drei...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit drei gasbefeuerten Heizkesseln (2 MW/2,9 MW/5,8 MW) und einem BHKW mit einer thermischen Leistung von ca. 520 kW. Die zu transportierende Spitzenleistung lag bei ca. 5,1 MW.
Einige Gebäude werden seit einiger Zeit vom externen Fernwärmelieferanten „Energiewende Garching“ (EWG) versorgt.
Es sind ca. 2,6 MW entfallen; dafür wird voraussichtlich ein neues Laborgebäude mit einer Anschlussleistung von ca. 1,4 MW dazu kommen.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den letzten Jahren) muss das Primärnetz komplett saniert werden. Das neue Netz mit einer Gesamtlänge von ca. 1 270 m soll mit zweifach verstärkten Rohren und einem Lecküberwachungssystem ausgeführt werden.
Bei den vorhandenen Übergabestationen besteht ebenfalls Sanierungsbedarf um die Hydraulik der Primärseite zu verbessern. Die Optimierung der sekundärseitigen Hydraulik in den Gebäuden wird im Rahmen eines separaten Projektes umgesetzt.
Voraussichtlich ist die Maßnahme nur in zwei Bauabschnitten, Strang Ost und Strang West realisierbar.
Die Herstellungskosten liegen bei ca. 1 600 000 EUR netto.
Über das Projekt liegt eine ausführliche Bestandsaufnahme, Maßnahmen- und Kostenermittlung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung des Ing.-Büros Gammel Engineering vor.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Anwendungsbereiche:
— Ingenieurbauwerk gem. HOAI §41 ff. Gruppe 4,
— Technische Ausrüstung gem. HOAI § 53 ff. Anlagengruppe 2.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Projektverzögerung
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV:...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH1-3 Stufe 2: LPH4-8
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der...”
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabe unterlagen unter zuvor genannter Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen,dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
f) Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine regelmäßige örtliche Präsenz der Bauleitung während der Ausführungsphase.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen,
— der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 223-510578 (2018-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den...”
Kurze Beschreibung
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den letzten Jahren) muss das Primärnetz komplett saniert werden.
Bei den vorhandenen Übergabestationen besteht ebenfalls Sanierungsbedarf um die Hydraulik der Primärseite zu verbessern.
Voraussichtlich ist die Maßnahme nur in 2 Bauabschnitten, Strang Ost und Strang West realisierbar.
(detaillierte Projektbeschreibung siehe Informationsblatt).
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 181 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 60 Gebäuden. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit 3 gasbefeuerten Heizkesseln (2 MW/2,9 MW/5,8 MW) und einem BHKW mit einer thermischen Leistung von ca. 520 kW. Die zu transportierende Spitzenleistung lag bei ca. 5,1 MW.
Einige Gebäude werden seit einiger Zeit vom externen Fernwärmelieferanten „Energiewende Garching“ (EWG) versorgt.
Es sind ca. 2,6 MW entfallen; dafür wird voraussichtlich ein neues Laborgebäude mit einer Anschlussleistung von ca. 1,4 MW dazu kommen.
Altersbedingt (häufige Leckagen in den letzten Jahren) muss das Primärnetz komplett saniert werden. Das neue Netz mit einer Gesamtlänge von ca. 1 270 m soll mit zweifach verstärkten Rohren und einem Lecküberwachungssystem ausgeführt werden.
Bei den vorhandenen Übergabestationen besteht ebenfalls Sanierungsbedarf um die Hydraulik der Primärseite zu verbessern. Die Optimierung der sekundärseitigen Hydraulik in den Gebäuden wird im Rahmen eines separaten Projektes umgesetzt.
Voraussichtlich ist die Maßnahme nur in 2 Bauabschnitten, Strang Ost und Strang West realisierbar.
Die Herstellungskosten liegen bei ca. 1 600 000 EUR netto.
Über das Projekt liegt eine ausführliche Bestandsaufnahme, Maßnahmen- und Kostenermittlung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung des Ing.-Büros Gammel Engineering vor.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Anwendungsbereiche:
— Ingenieurbauwerk gem. HOAI §41 ff. Gruppe 4,
— technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff. Anlagengruppe 2.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH1-3,
— Stufe 2: LPH4-8.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 223-510578
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gammel Engineering GmbH
Postanschrift: An den Sandwellen 114
Postort: Abensberg
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kelheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 181 000 💰
“a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der...”
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. (§57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabe unterlagen unter zuvor genannter Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefristüber die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
f) Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine regelmäßige örtliche Präsenz der Bauleitung während der Ausführungsphase.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 031-072880 (2020-02-10)