Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur und die Person des stellvertretenden Projekleiters die Bezeichnung Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister, jeweils der Fachrichtung Elektrotechnik (od. vgl.) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor, st.g. Techniker, Meister o. vgl.) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Elektroplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Elektroplanung;
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.11.2008-1.11.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Projektlaufzeit,
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
— Bauvolumen brutto (KG 400),
— Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Beauftragte Anlagengruppen,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist jeweils beizulegen!),
— PL und st. PL,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Hochbauprojekt,
— Maßnahme in mehreren Bauabschnitten,
— Zusammenarbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.