Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten und Neubau Kinderkrippe – Elektroplanung TGA ALG 4, 5 und 6 gem. § 53 ff. HOAI, LPH 1-9

Kath. Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Jarzt, c/o Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, vertreten durch die Erzdiözese Münc

Der Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, Landkreis Freising, plant die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens „St. Christophorus" in Fahrenzhausen-Jarzt. In diesem Zusammenhang soll das Gebäude der aktuellen Nutzung angepasst und bauliche Mängel beseitigt werden.
Die Entscheidung, ob es zu einer Generalsanierung oder zu einem Ersatzneubau kommen wird, wird im Rahmen der Variantenuntersuchung in LPH 2 des Architekten getroffen.
Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Krippenalter gerecht zu werden, plant der Pfarrverband auf diesem Grundstück zudem den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe. Die Planungen für den Neubau der Krippe sollen auf einer vorliegenden Entwurfsplanung eines vorbefassten Architekturbüros aufbauen, das bereits bis zur LPH 3 tätig war.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-21 Auftragsbekanntmachung
2019-07-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, Landkreis Freising, plant die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens „St. Christophorus" in Fahrenzhausen-Jarzt. In diesem Zusammenhang soll das Gebäude der aktuellen Nutzung angepasst und bauliche Mängel beseitigt werden. Die Entscheidung, ob es zu einer Generalsanierung oder zu einem Ersatzneubau kommen wird, wird im Rahmen der Variantenuntersuchung in LPH 2 des Architekten getroffen. Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Krippenalter gerecht zu werden, plant der Pfarrverband auf diesem Grundstück zudem den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe. Die Planungen für den Neubau der Krippe sollen auf einer vorliegenden Entwurfsplanung eines vorbefassten Architekturbüros aufbauen, das bereits bis zur LPH 3 tätig war.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kath. Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Jarzt, c/o Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, vertreten durch die Erzdiözese München und Freising, Erzbischöfliches Ordinariat
Postanschrift: Hauptstraße 17
Postleitzahl: 85777
Postort: Fahrenzhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.pv-fahrenzhausen-haimhausen.de 🌏
E-Mail: vst@eomuc.de 📧
Telefon: +49 89 / 2137-1528 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E59854784 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E59854784 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-24 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 227-519513
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Pfarrverband Fahrenzhausen-Haimhausen, Landkreis Freising, plant die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens „St. Christophorus" in Fahrenzhausen-Jarzt. In diesem Zusammenhang soll das Gebäude der aktuellen Nutzung angepasst und bauliche Mängel beseitigt werden.
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Die Entscheidung, ob es zu einer Generalsanierung oder zu einem Ersatzneubau kommen wird, wird im Rahmen der Variantenuntersuchung in LPH 2 des Architekten getroffen.
Um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Krippenalter gerecht zu werden, plant der Pfarrverband auf diesem Grundstück zudem den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe. Die Planungen für den Neubau der Krippe sollen auf einer vorliegenden Entwurfsplanung eines vorbefassten Architekturbüros aufbauen, das bereits bis zur LPH 3 tätig war.
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Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Elektroplanung Technische Gebäudeausrüstung ALG 4, 5 und 6 gem. § 53 ff. HOAI 2013 mit Anlage 15, bei stufenweiser Beauftragung.
Für die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens (2. BA), sowie für den Neubau der Kinderkrippe (1.BA), werden die LPH 1-9 vergeben.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Beschreibung:
Kindergarten, 3-gruppig, 2. Bauabschnitt:
Der Massivbau mit Satteldach (E+D), Baujahr 1970, umfasst 2 Gruppen und wurde 1992 um eine Gruppe erweitert. Die BGF beläuft sich auf ca. 790 m
Im Zuge der Variantenuntersuchung in LPH 2 der Architekten wird seitens des Auftraggebers entschieden, ob der Bestand generalsaniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden soll.
Ein Erläuterungsbericht zur Sanierung liegt bereits vor.
Kinderkrippe, 2-gruppig, 1.Bauabschnitt:
Geplant ist ein erdgeschossiges Gebäude mit einer BGF von ca. 590 m
Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung gefördert werden.
Ziel ist ein energetisch optimiertes, barrierefreies Gebäude, sowie eine kostengünstige Gesamtinvestition.
Die Planung ist an den Anforderungen eines ökologisch verantwortungsvollen und ressourcenschonenden Bauens zu orientieren. Daher sind alle Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte zu beachten, zu untersuchen und in bestmöglichem Umfang umzusetzen. Unbedingt dabei zu berücksichtigen ist die Wirtschaftlichkeit über den kompletten Lebenszyklus, sowie die Minimierung der Umweltbeeinträchtigungen bzw. Schonung der Bausubstanz.
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Die Unterlagen des Büros, das den Erläuterungsbericht für die Sanierung des Kindergartens und die Entwurfsplanung für den Neubau der Krippe erstellt hat, werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
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Außerdem wird das Projekthandbuch als zusätzliche Vertragsbedingung vereinbart werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang/Mitte März 2019 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang April 2019. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn für den 1.BA Krippe ist für Anfang 2020 vorgesehen, die Fertigstellung für den 1. BA Krippe zwingend bis Juni 2022.
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Der Auftraggeber ordnet das Projekt hinsichtlich der ALG 4, 5 und 6 der Honorarzone II Mindestsatz zu.
Die Bauabschnitte Krippe und Kindergarten werden als getrennte Objekte abgerechnet.
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Projektverzögerung
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise, bauabschnittsweise und nach Stufe 1 leistungsphasenweise Beauftragung:
1.Bauabschnitt:
Stufe 1: LPH 1-3 gem. § 55 HOAI 2013
Stufe 2: LPH 4-5 gem. § 55 HOAI 2013
Stufe 3: LPH 6-9 gem. § 55 HOAI 2013
2.Bauabschnitt:
Zunächst wird beim 1.Bauabschnitt die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Bauabschnitte besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Stufe 1 die Weiterbeauftragung leistungsphasenweise vorzunehmen.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bauort: Fahrenzhausen-Jarzt; Sitz des Auftraggebers Kath. Kirchenstiftung: Fahrenzhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
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e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
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f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 60 000 EUR brutto im Leistungsbild Elektroplanung;
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b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
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b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV.
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Die Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur und die Person des stellvertretenden Projekleiters die Bezeichnung Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister, jeweils der Fachrichtung Elektrotechnik (od. vgl.) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor, st.g. Techniker, Meister o. vgl.) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
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c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Elektroplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Elektroplanung;
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.11.2008-1.11.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Projektlaufzeit,
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
— Bauvolumen brutto (KG 400),
— Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Beauftragte Anlagengruppen,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist jeweils beizulegen!),
— PL und st. PL,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Hochbauprojekt,
— Maßnahme in mehreren Bauabschnitten,
— Zusammenarbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Erzbischöfliches Ordinariat München, Abteilung 7.2.2. – Vergabestelle Bau, Schrammerstraße 3, 80333 München
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59854784 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
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Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. (§57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter zuvor genannter Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
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— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
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Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
f) Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine regelmäßige örtliche Präsenz der Bauleitung während der Ausführungsphase.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 227-519513 (2018-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 66566.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 143-352760
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 227-519513
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Generalsanierung bzw. den Ersatzneubau des Kindergartens (2.BA), sowie für den Neubau der Kinderkrippe (1.BA), werden die LPH 1-9 vergeben.
Beschreibung der Optionen:
1. Bauabschnitt:
2. Bauabschnitt:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bauort: Fahrenzhausen-Jarzt;
Sitz des Auftraggebers Kath. Kirchenstiftung: Fahrenzhausen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 48
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-11 📅
Name: Schwenzer Bamberger Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Eching
Land: Deutschland 🇩🇪
Freising 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 66566.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 143-352760 (2019-07-23)