Sanierung des Solebads in Bad Wimpfen Gesamtbaukosten (KG200-700): 6,7 Mio. EUR netto Sanierung des Solebads mit:
— Erneuerung der Badewassertechnik,
— Erwetierung der Badehalle,
— Umkleidensanierung,
— Sanierung der Innen- und Außenbecken,
— Dachsanierung,
— Betonsanierung,
— Neugestaltung der Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Solebad Bad Wimpfen – Dachabdichtungsarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Heilbädern📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des Solebads in Bad Wimpfen Gesamtbaukosten (KG200-700): 6,7 Mio. EUR netto Sanierung des Solebads mit:
— Erneuerung der Badewassertechnik,
—...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des Solebads in Bad Wimpfen Gesamtbaukosten (KG200-700): 6,7 Mio. EUR netto Sanierung des Solebads mit:
— Erneuerung der Badewassertechnik,
— Erwetierung der Badehalle,
— Umkleidensanierung,
— Sanierung der Innen- und Außenbecken,
— Dachsanierung,
— Betonsanierung,
— Neugestaltung der Außenanlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bitumendachdeckarbeiten📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74206 Bad Wimpfen
Osterbergstraße 16
Beschreibung der Beschaffung:
“Dachabdichtungsarbeiten:
Rückbau Foliendach (PVC) mit Kiesauflast ca. 340 qm
Rückbau Bitumendach mit Gründachaufbau ca. 420 qm
Gefälledämmung 42-22 cm ca. 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Dachabdichtungsarbeiten:
Rückbau Foliendach (PVC) mit Kiesauflast ca. 340 qm
Rückbau Bitumendach mit Gründachaufbau ca. 420 qm
Gefälledämmung 42-22 cm ca. 1 050 qm; Bitumenabdichtung mit Kiesauflast ca. 1 050 qm
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-16 📅
Datum des Endes: 2019-11-21 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angaben gemäß § 6a EU Abs. 3 Nr. 2 a) – i) VOB/A EU
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (brutto) Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % derr...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (brutto) Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % derr Abrechnungssumme (brutto) Rechtform der Bietergemienschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 175-396040
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-30
10:05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-30
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): -
“Form der Angebotsabgabe:
Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform ELViS eingereicht werden.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für Rügen:
— innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
— spätestens bis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für Rügen:
— innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
— spätestens bis zur unter IV.2.2) genannten Frist für aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtliche Verstöße (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Fristen für Nachprüfungsanträge:
— 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 244-557498 (2018-12-14)