Nachdem die Sanierung des 8. Bauabschnittes des TWY Bravo Ende 2017 abgeschlossen wird, beabsichtigt die Flughafen Köln/Bonn GmbH die Sanierung des TWY Bravo mit den Bauabschnitten 6 und 7 fortzusetzen. Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, den Neubau eines Entwässerungskanals, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten. Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, teilweise aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind. Der Neubau erfolgt in Betonbauweise auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht, für deren Herstellung das gebrochene Betonmaterial der Bestandsfläche verwendet wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder
Kurze Beschreibung:
Nachdem die Sanierung des 8. Bauabschnittes des TWY Bravo Ende 2017 abgeschlossen wird, beabsichtigt die Flughafen Köln/Bonn GmbH die Sanierung des TWY Bravo mit den Bauabschnitten 6 und 7 fortzusetzen. Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, den Neubau eines Entwässerungskanals, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten. Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, teilweise aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau erfolgt in Betonbauweise auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht, für deren Herstellung das gebrochene Betonmaterial der Bestandsfläche verwendet wird.
Nachdem die Sanierung des 8. Bauabschnittes des TWY Bravo Ende 2017 abgeschlossen wird, beabsichtigt die Flughafen Köln/Bonn GmbH die Sanierung des TWY Bravo mit den Bauabschnitten 6 und 7 fortzusetzen. Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, den Neubau eines Entwässerungskanals, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten. Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, teilweise aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau erfolgt in Betonbauweise auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht, für deren Herstellung das gebrochene Betonmaterial der Bestandsfläche verwendet wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-21 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 159-365605
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Aufforderung zur Angebotsbearbeitung an die geeigneten Bieter erfolgt erst nach Vorlage der umweltrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen. Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Die Aufforderung zur Angebotsbearbeitung an die geeigneten Bieter erfolgt erst nach Vorlage der umweltrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen. Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nachdem die Sanierung des 8. Bauabschnittes des TWY Bravo Ende 2017 abgeschlossen wird, beabsichtigt die Flughafen Köln/Bonn GmbH die Sanierung des TWY Bravo mit den Bauabschnitten 6 und 7 fortzusetzen. Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, den Neubau eines Entwässerungskanals, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten. Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, teilweise aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Nachdem die Sanierung des 8. Bauabschnittes des TWY Bravo Ende 2017 abgeschlossen wird, beabsichtigt die Flughafen Köln/Bonn GmbH die Sanierung des TWY Bravo mit den Bauabschnitten 6 und 7 fortzusetzen. Die Maßnahme umfasst die erforderlichen Abbruch- und Erdarbeiten, den Neubau eines Entwässerungskanals, die Herstellung der Leitungstrassen, des Oberbaus und der Fundamente für die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten. Die abzubrechenden Flächen bestehen überwiegend aus Spannbetondecken, teilweise aus Normalbetondecken und untergeordnet aus Schwarzdecken, die auf hydraulisch gebundenen oder ungebundenen Tragschichten gelagert sind. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Schlitzrinnen, die im Bereich der Rollbahn mit den Flächenbefestigungen abzubrechen sind.
Der Neubau erfolgt in Betonbauweise auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht, für deren Herstellung das gebrochene Betonmaterial der Bestandsfläche verwendet wird.
Die Aufforderung zur Angebotsbearbeitung an die geeigneten Bieter erfolgt erst nach Vorlage der umweltrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, ohne Verhandlung das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen. Ein Anspruch auf eine Verhandlungsrunde besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Sicherheitsbereich des Flughafen Köln/Bonn GmbH.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge);
c) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers für vergleichbare Leistungen
Mindeststandards: Zu a) der Mindestumsatz muss pro Jahr 20 Mio. EUR (netto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bewerbers) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bewerbers)
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind;
c) Erklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Anzahl an Baugeräten verfügt;
d) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen drei Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren
Mindeststandards:
Zu b) die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 40 Mitarbeiter betragen zu c) Betondeckenfertiger mit einer Mindesteinbaubreite von 15,5 m und eine Betonmischanlage mit einer Mischleistung von mindestens 200 m
Zu b) die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 40 Mitarbeiter betragen zu c) Betondeckenfertiger mit einer Mindesteinbaubreite von 15,5 m und eine Betonmischanlage mit einer Mischleistung von mindestens 200 m
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: info@subreport.de Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: info@subreport.de Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausgasse 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 159-365605 (2018-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
ca. 1200 m Entwässerungsrinnen einschließlich Anschlussleitungen,
ca. 300 m Neubau von Entwässerungskanal,
ca. 2 600 m Kabelschutzrohrtrassen,
ca. 1 200 m Kabelschachtentwässerung,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-14 📅
Name: Bietergemeinschaft Oevermann/Bickhard Bau
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 7-9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66,E-Mail: info@subreport.de Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66,E-Mail: info@subreport.de Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;