Sanierung und Erweiterung des Rathauses – 11 Maler- und Lackierarbeiten

Gemeinde Barsbüttel – Der Bürgermeister

Vertikale Flächen beschichten 10 000 m, glatte Decken beschichten 2 000 m, Lochdecken beschichten 1 000 m, Fußböden beschichten 475 m, Fugen abdichten 8 500 m, WDV-System 240 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-24 Auftragsbekanntmachung
2018-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Kurze Beschreibung: Vertikale Flächen beschichten 10 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stormarn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Barsbüttel – Der Bürgermeister
Postanschrift: Stiefenhoferplatz 1
Postleitzahl: 22885
Postort: Barsbüttel
Kontakt
Internetadresse: http://www.barsbuettel.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
Telefon: +49 45130086217 📞
URL der Dokumente: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Datum des Beginns: 2019-07-15 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-036282
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und der GMSH, Submissionsstelle Bau; keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 143 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 143 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: 3 Referenzobjekte

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck.
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und der GMSH, Submissionsstelle Bau; keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.barsbuettel.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏
URL der Dokumente: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160.
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB.
Bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30. Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Barsbüttel
Quelle: OJS 2018/S 018-036282 (2018-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 31800012 OV
Kurze Beschreibung:
Beschichtung vertikaler Flächen und glatter Decken sowie Lochdecken. Beschichtung von Fußböden, Abdichtung von Fugen
Gesamtwert des Auftrags: 143 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 095-214914
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 018-036282
ABl. S-Ausgabe: 95

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2018/S 095-214914 (2018-05-18)