Sanierung und Erweiterung Grundschule Oberndorf – Objektplanung Gebäude

Stadt Ebersberg

Zweck der Baumaßnahme ist die Überführung der Interimseinrichtung zur Betreuung von Kindergarten-, Kinderkrippen- und Schulkindern im Bestandsgebäude in eine dauerhafte Einrichtung eines Horts und einer KiTA. Gleichzeitig soll die Bestandsturnhalle bedarfsgerecht erweitert werden. Diese Maßnahmen sollen zusammen mit den am Bestandgebäude erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (Sanitär, Leitungssystem, Heizung-/Kühlung) erfolgen. Zu erbringen sind die Planungsleistungen nach § 34 HOAI ab Leistungsphase 2. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-11 Auftragsbekanntmachung
2018-07-23 Ergänzende Angaben
2018-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Zweck der Baumaßnahme ist die Überführung der Interimseinrichtung zur Betreuung von Kindergarten-, Kinderkrippen- und Schulkindern im Bestandsgebäude in eine dauerhafte Einrichtung eines Horts und einer KiTA. Gleichzeitig soll die Bestandsturnhalle bedarfsgerecht erweitert werden. Diese Maßnahmen sollen zusammen mit den am Bestandgebäude erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (Sanitär, Leitungssystem, Heizung-/Kühlung) erfolgen. Zu erbringen sind die Planungsleistungen nach § 34 HOAI ab Leistungsphase 2. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ebersberg
Postanschrift: Marienplatz 1
Postleitzahl: 85560
Postort: Ebersberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.ebersberg.de/deutsch/rathaus-service/bekanntmachungen/ausschreibungenauftraege.html 🌏
E-Mail: c.stalla@ebersberg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.ebersberg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 133-303170
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber müssen eine Eigenerklärung zu etwaigen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben (siehe Formular Eigenerklärung).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Bedarf bis zur Vollendung der Leistungen; der Auftrag verlängert sich ferner bei Beauftragung der Leistungsphase 9 um die Dauer der Gewährleistungsfristen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt;es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewerber müssen eine Eigenerklärung zu etwaigen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben (siehe Formular Eigenerklärung).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig);
B) Erklärung zur Berechtigung der Leistungserbringung/Nachweis der Eintragung in das einschlägige Berufsverzeichnis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 1,5 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
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Mindeststandards:
Zu A): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Fachkraft, die die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 – 5 nach § 34 HOAI persönlich und hauptverantwortlich erbringt unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung, etwaiger einschlägiger Zusatzqualifikationen;
(2) der Berufserfahrung in Jahren;
(3) der persönlichen Referenzprojekte in den Jahren 2013 – 2017 (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte deren Planungsanforderungen vergleichbar sind (mindestens Honorarzone III) und bei denen die Leistungsphase 5 im o. g. Zeitraum abgeschlossen wurde; die gleiche Nutzungsart ist nicht Zulassungsvoraussetzung. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
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a) Art und Nutzung des Gebäudes;
b) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung/Erweiterung);
c) Honorarzone;
d) persönlicher Leistungsumfang;
e) Leistungszeit/Abschluss Leistungsphase 5;
f) Baukosten (Kostengruppen 300-400);
g) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
B) Benennung der Fachkraft, die die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 nach § 34 HOAI hauptverantwortlich erbringt unter Angabe
(3) der persönlichen Referenzprojekte in den Jahren 2013 – 2017 (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte deren Planungsanforderungen vergleichbar (mindestens Honorarzone III) sind und bei denen die Leistungsphase 7 im o. g. Zeitraum abgeschlossen wurde; die gleiche Nutzungsart ist nicht Zulassungsvoraussetzung. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
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e) Leistungszeit/Abschluss Leistungsphase 7;
C) Benennung der Fachkraft, die Leistungen der Leistungsphase 8 nach § 34 HOAI (Objektüberwachung) persönlich und hautverantwortliche erbringt unter Angabe
(3) der persönlichen Referenzprojekte in den Jahren 2013 – 2017 (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte deren Planungsanforderungen vergleichbar sind (mindestens Honorarzone III) und bei denen die Leistungsphase 8 im o. g. Zeitraum abgeschlossen wurde; die gleiche Nutzungsart ist nicht Zulassungsvoraussetzung. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
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b) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung etc.);
e) Leistungszeit/Abschluss Leistungsphase 8;
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
Mindeststandards:
Zu A) Die für die Leistungsphasen 2 – 5 benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt über einen Umbau oder eine Sanierung und mindestens ein Referenzprojekt über eine Erweiterung jeweils mit vergleichbaren Planungsanforderungen vorweisen. Bei den Referenzprojekten müssen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 – 5 hauptverantwortlich erbracht worden sein.
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Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die nach A) benannte Person bereit und in der Lage ist, die Planungsleistungen persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen (siehe Formular Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer); die persönliche Leistungspflicht der benannten Person wird vertraglich festgeschrieben (siehe ergänzende Vertragsbedingungen).
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Zu B: Die für die Leistungsphasen 6 und 7 benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt über einen Umbau oder eine Sanierung mit vergleichbaren Planungsanforderungen vorweisen. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungen der Leistungsphasen 6 – 7 hauptverantwortlich erbracht worden sein.
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Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die nach B) benannte Person bereit und in der Lage ist, die Planungsleistungen persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen (siehe Formular Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer); die persönliche Leistungspflicht der benannten Person wird vertraglich festgeschrieben (siehe ergänzende Vertragsbedingungen).
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Zu C: Die für die Leistungsphasen 8 benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt über einen Umbau oder eine Sanierung mit vergleichbaren Planungsanforderungen vorweisen. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungen der Leistungsphase 8 hauptverantwortlich erbracht worden sein.
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Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die nach C benannte Person bereit und in der Lage ist, die Planungsleistungen persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen (siehe Formular Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer); die persönliche Leistungspflicht der benannten Person wird vertraglich festgeschrieben (siehe ergänzende Vertragsbedingungen).
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauvorlageberechtigte nach BayBO

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Qualifikation der Fachkraft, die die Leistungsphasen 2-5 hauptverantwortlich ausführt (10 %);
2) Referenzen der Fachkraft, die die Leistungsphasen 2-5 hauptverantwortlich ausführt (30 %);
3) Qualifikation der Fachkraft, die die Leistungsphasen 6-7 hauptverantwortlich ausführt (5 %);
4) Referenzen der Fachkraft, die die Leistungsphasen 6-7 hauptverantwortlich ausführt (15 %);
5) Qualifikation der Fachkraft, die die Leistungsphase 8 hauptverantwortlich ausführt (10 %);
6) Referenzen der Fachkraft, die die Leistungsphase 8 hauptverantwortlich ausführt (30 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Christian Stalla
Dokumente URL: www.ebersberg.de 🌏
URL der Dokumente: www.ebersberg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Siehe die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 133-303170 (2018-07-11)
Ergänzende Angaben (2018-07-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 142-325416
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 133-303170
ABl. S-Ausgabe: 142
Quelle: OJS 2018/S 142-325416 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 340 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 205-468570
ABl. S-Ausgabe: 205

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energetischer Lösungsansatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baubetrieblicher Lösungsansatz
Projektorganisation
Preis (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-22 📅
Name: Architekturbüro Leukert & Riedl
Postort: Waldkraiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Bayern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 342 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 205-468570 (2018-10-23)