Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung und Erweiterung Mittelschule Aindling – Objektplanung LPh 2-9 nach § 34 ff. HOAI”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Schulverband Aindling plant die Sanierung und die Erweiterung der Mittelschule Aindling.
Das Bestandsgebäude von 1972 wurde in Fertigteilbauweise...”
Kurze Beschreibung
Der Schulverband Aindling plant die Sanierung und die Erweiterung der Mittelschule Aindling.
Das Bestandsgebäude von 1972 wurde in Fertigteilbauweise errichtet und weist allgemeinen Sanierungsbedarf auf.
Die Sanierung betrifft die Sanitärräume, Brandschutzmaßnahmen, den Fensteraustausch sowie Außenanlagenarbeiten am Pausenhof.
Für die Sanierung liegt eine Vorplanung einschl. einer Kostenschätzung i.H.v. 3,3 Mio. EUR brutto (KGr 200-700) vor.
Eine Erweiterung, etwa in Form einer Aufstockung oder eines Anbaus wird angestrebt und wird derzeit bzgl. der Machbarkeit untersucht.
Planungsziele sind eine wirtschaftliche Planung und wenn möglich ein Verzicht auf eine mechanische Lüftungsanlage.
Terminrahmen:
— Beginn Planung Mai/Juni 2018,
— Beginn Ausführung Sommer 2019,
— Fertigstellung Frühjahr 2022,
Flächen (Bestandsgebäude)
— 2 367 m NF.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 86447 Aindling
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 052-115492
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sanierung und Erweiterung Mittelschule Aindling – Objekplanung LPh 2-9 nach § 34 ff. HOAI”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Endres + Tiefenbacher Architekten PartGmbB
Postort: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
“Die Verdingungsunterlagen stehen auf www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten Zugang zu den Verdingungsunterlagen über die...”
Die Verdingungsunterlagen stehen auf www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten Zugang zu den Verdingungsunterlagen über die Website unter Verwendung den folgenden Links:
http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html
— Offene Verfahren/EU-weite Vergaben „zum Download“,
— „Zum Download ohne Registrierung“.
Worauf Sie die Bekanntmachungsnummer dieser EU-Bekanntmachung („jjjj/S xxx-yyyyyy“) eingeben.
Über diesen Link erhalten Sie unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen.
Parallel empfehlen wir Ihnen die Registrierung auf www.staatsanzeiger-eservices.de, damit Sie automatisch über die Aktualität der Angebotsunterlagen und direkt zu dem Nachschreiben informiert werden.
Die Teilnahmeanträge sind vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform gem. § 126bBGB auf www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Eine Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigen Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Teilnahmeanträge in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber werden bei der o. g. Kontaktstelle ebenfalls akzeptiert.
Teilnahmeanträge per Fax sind nicht zugelassen. Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
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Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 135-308826 (2018-07-13)