Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen-Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 (Leistungsphasen 1 bis 6) sowie Beratungsleistungen für Bauphysik-Wärmeschutz und Energiebilanz
Das Theater wurde 1913 bis 1917 im Zentrum von Nordhausen erbaut und ist ein Mehrspartentheater. Die Stadt als Eigentümer beabsichtigt, das Theater zu sanieren und durch einen Anbau zu erweitern. Vorhandene Raumdefizite sollen damit beseitigt und Funktionen teilweise neu geordnet werden. Als wesentliche Elemente der Sanierung sind Maßnahmen wie die Erneuerung der Haustechnik, der Bühnentechnik und die brandschutztechnische Ertüchtigung vorgesehen. Die Außenanlagen sind den neuen baulichen Gegebenheiten anzupassen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst ist der Anbau, bei Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zu realisieren. Im Anschluss soll die Sanierung des Bestandsgebäudes erfolgen. An die Planung werden hohe Ansprüche hinsichtlich der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz gestellt. Das Theater ist ein Einzeldenkmal. Der Anbau soll sich in Gestaltung und Kubatur dem Hauptgebäude unterordnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Nordhausen, Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Postanschrift: Markt 1
Postort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3631-696497📞
E-Mail: vergabestelle@nordhausen.de📧
Region: Nordhausen🏙️
URL: http://www.nordhausen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen-Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 (Leistungsphasen 1 bis 6) sowie Beratungsleistungen für...”
Titel
Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen-Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 (Leistungsphasen 1 bis 6) sowie Beratungsleistungen für Bauphysik-Wärmeschutz und Energiebilanz
45/65/2018
Das Theater wurde 1913 bis 1917 im Zentrum von Nordhausen erbaut und ist ein Mehrspartentheater. Die Stadt als Eigentümer beabsichtigt, das Theater zu sanieren und durch einen Anbau zu erweitern. Vorhandene Raumdefizite sollen damit beseitigt und Funktionen teilweise neu geordnet werden. Als wesentliche Elemente der Sanierung sind Maßnahmen wie die Erneuerung der Haustechnik, der Bühnentechnik und die brandschutztechnische Ertüchtigung vorgesehen. Die Außenanlagen sind den neuen baulichen Gegebenheiten anzupassen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst ist der Anbau, bei Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zu realisieren. Im Anschluss soll die Sanierung des Bestandsgebäudes erfolgen. An die Planung werden hohe Ansprüche hinsichtlich der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz gestellt. Das Theater ist ein Einzeldenkmal. Der Anbau soll sich in Gestaltung und Kubatur dem Hauptgebäude unterordnen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 335 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99734 Nordhausen
Käthe-Kollwitz-Straße 15
Beschreibung der Beschaffung:
“II. 2.4. Beschreibung der Beschaffung
Paket 3 Tragwerksplanung einschl. Baugrube, Bauphysik
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen 1-6 für die...”
Beschreibung der Beschaffung
II. 2.4. Beschreibung der Beschaffung
Paket 3 Tragwerksplanung einschl. Baugrube, Bauphysik
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung (einschl. Baugrube) gem. HOAI § 49 ff i. V. mit Anlage 14 sowie Beratungsleistungen für Bauphysik –Wärmeschutz und Energiebilanzierung- gem. HOAI 2013 Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HAOI zu vergeben.
Die Herstellungskosten KG 300 und 400 sind in P3 Anlage 1 für das Bestandsgebäude und den Anbau zusammengefasst.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die Leistungsphasen 1-3 als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.
Die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-6 HOAI erfolgt nach positivem Fördermittelbescheid. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
In parallelen Verfahren vergibt die Stadt Nordhausen 3 weitere Planungspakete mit folgenden Fachplanungen:
Paket 1 Objektplanung Gebäude, Innenräume und Außenanlagen
Paket 2 Technische Ausrüstung
Kostengruppen 410 Abwasser,- Wasseranlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
431 Lufttechnische Anlagen/ Kälteanlagen
475 Feuerlöschanlage/ Sprinkler
480 Gebäudeautomation
440 Elektrotechnische Anlagen, BMA, EBA, Außenbeleuchtung
Paket 4 Bühnentechnik
Die Stadt Nordhausen erhält für die Sanierung und Erweiterung des Theaters Fördermittel vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie von der Thüringer Staatskanzlei.
Die Beantragung muss zwingend im November dieses Jahres erfolgen, da die Mittel für die Förderung der Maßnahme nur im Landeshalt für 2018 vorgesehen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 122-277289
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45/65/2018
Titel:
“Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen-Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 (Leistungsphasen 1 bis 6) sowie Beratungsleistungen für...”
Titel
Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen-Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 (Leistungsphasen 1 bis 6) sowie Beratungsleistungen für Bauphysik-Wärmeschutz und Energiebilanz
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG
Postort: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 335 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320287.31 💰
“Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular, Erklärungen einschließlich der Erklärungen nach dem Thüringer...”
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular, Erklärungen einschließlich der Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz und ergänzende Unterlagen/Anlagen können unter http://www.evergabe-online.de heruntergeladen werden.
Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen.
Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Punkt I.1 angegebenen Adresse (Vergabestelle/Kontaktstelle) einzureichen. Der Umschlag ist deutlich sichtbar als Angebot mit Nennung der Referenz- bzw. der Vergabenummer: 45/65/2018 zu kennzeichnen, wobei das den Unterlagen beigefügte Adressetikett verwendet werden kann.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448919 (2018-10-11)