Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden.
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gutgeeigneten Bewerber. Dann werden 3 Bewerber ausgelost und eingeladen.
Geforderte Nachweise:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Objektplanung Gebäude,
— Anzahl der aktuell fachlich qualifizierten Mitarbeiter für Objektplanung Gebäude,
Nachweis von realisierten Projekten / Referenzen mit Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI:
—— Referenzen zu vergleichbarer Nutzung,
—— Referenzen zu Bauen im Bestand,
—— Referenzen zu Denkmalschutz,
—— Referenzen für öffentliche Auftraggeber.
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen:
Referenzprojekte dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2012), es müssen mind. 75 % der Grundleistungen nach §§ 33 ff. HOAI erbracht worden sein und die anrechenbaren Kosten der KG 300+400 müssen mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen.
Hinweise:
— Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des AG oder des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden,
— zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in dem Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.),
— Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben,
— es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrages (oder der einheitlichen europäischen Eigenerklärung EEE) benannt und beschrieben sind,
— eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden,
— Geforderte Eignungsnachweise (§ 46 Abs. 3 und § 49 VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.