Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 4,00 v.H.
Unterkriterium Personalstruktur 4,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 5 Personen = 4 Punkte
≥ 4 Personen = 3 Punkte
≥ 3 Personen = 2 Punkte
≥ 2 Personen = 1 Punkt
< 2 Personen = 0 Punkte
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 3 v.H.
Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 3 v.H.
Wertungskriterium 1 Projektleiter 3 v.H.
Wertungskriterium 2 Projektleiter 3 v.H.
Wertungskriterium 1 Bauleiter 3 v.H.
Wertungskriterium 2 Bauleiter 3 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte
= 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte
= 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt
< 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss
Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 13 v.H.
Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 13 v.H.
Wertungskriterium 1 Projektleiter 13 v.H.
Wertungskriterium 2 Projektleiter 13 v.H.
Wertungskriterium 1 Bauleiter 13 v.H.
Wertungskriterium 2 Bauleiter 13 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Planung und Realisierung (Bauleiter: örtliche Bauleitung) einer Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, z.B. Sanierung einer Schule mit mindestens 500.000 € Baukosten der Brandschutzmaßnahmen (KG300 / KG400 brutto).
A)
5 Punkte: Sanierung einer Schule
4 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit Unterrichtsräumen/Gruppenräumen
3 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit ähnlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume
2 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit Publikumsverkehr
1 Punkt: Sanierung eines sonstigen Gebäudes.
B)
5 Punkte: Besonders hohe Gestaltungsqualität
4 Punkte: Hohe Gestaltungsqualität
3 Punkte: Durchschnittliche Gestaltungsqualität
2 Punkte: Geringe Gestaltungsqualität
1 Punkt: Sehr geringe Gestaltungsqualität
C)
3 Punkte: ≥ 1 000 000 EUR Baukosten
2 Punkte: ≥ 750 000 EUR und < 1 000 000 EUR Mio Euro Baukosten
1 Punkt: ≥ 500 000 EUR und < 750 000 EUR Baukosten
Keine Wertung: < 500 000 EUR Baukosten = 0 Punkte
Bewertung durch Gremium. Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz addiert
Wertungskriterium 2: siehe VI.3) Zusätzliche Angaben