Der Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg zu sanieren und erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme wird nach der Demontage von Anlagen und Einrichtungen des Innenausbaus sowie nach der Entsorgung von Gefahrstoffen der Abbruch von konstruktiven Bauteilen und eine Betonsanierung durchgeführt. Für die Gesamtmaßnahme wird die zur Erzeugung der Wellen im Wellenbecken benötigte Wellenmaschine ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH
Postanschrift: Uelzener Str. 1-5
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ronald Wittkopf
Telefon: +49 40/209414-75📞
E-Mail: r.wittkopf@reese-ing.de📧
Region: Lüneburg🏙️
URL: www.salue.info🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: juristische Person des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Wellenbecken Salztherme Lüneburg
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Der Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg zu sanieren und erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme wird nach der Demontage von Anlagen...”
Kurze Beschreibung
Der Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg zu sanieren und erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme wird nach der Demontage von Anlagen und Einrichtungen des Innenausbaus sowie nach der Entsorgung von Gefahrstoffen der Abbruch von konstruktiven Bauteilen und eine Betonsanierung durchgeführt. Für die Gesamtmaßnahme wird die zur Erzeugung der Wellen im Wellenbecken benötigte Wellenmaschine ausgeschrieben.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 288396.50
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 288396.50
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uelzener Str. 1 – 5 21339 Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die zur Erzeugung der Wellen im Wellenbecken benötigte Wellenmaschine inclusive Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 088-196696
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: API WATER FUN GmbH
Postanschrift: Neuenberger Str. 26
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fulda🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 309 400 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 288396.50
Höchstes Angebot: 288396.50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beimVergabekamm beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
E-Mail: vergabekamm@mw.niedersachsen.de📧
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 139-316862 (2018-07-18)