Der Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg zu sanieren und erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme wird nach der Demontage von Anlagen und Einrichtungen des Innenausbaus sowie nach der Entsorgung von Gefahrstoffen der Abbruch von konstruktiven Bauteilen und eine Betonsanierung durchgeführt, in deren Anschluss dann der Aufbau sich anschließt. Ausgeschrieben werden hier die Dachabdichtungsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Der Bauherr beabsichtigt das Wellenbecken in der Salztherme Lüneburg zu sanieren und erneuern. Im Rahmen der Baumaßnahme wird nach der Demontage von Anlagen und Einrichtungen des Innenausbaus sowie nach der Entsorgung von Gefahrstoffen der Abbruch von konstruktiven Bauteilen und eine Betonsanierung durchgeführt, in deren Anschluss dann der Aufbau sich anschließt. Ausgeschrieben werden hier die Dachabdichtungsarbeiten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 17 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uelzener Str. 1 – 5 21339 Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung: Ausgeschrieben werden die Dachabdichtungsarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 885 085 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-21 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweis: Es werden Zwischenfristen ausgeschrieben, die vertraglicher Bestandteil werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für dieses Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geforderte Sicherheiten und Kautionen: gem. Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Vergabebedingungen und oder Verweis auf die maßgeblichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geforderte Sicherheiten und Kautionen: gem. Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Vergabebedingungen und oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. Vergabeunterlagen Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag evtl. vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-07
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Reese Baumanagement GmbH & Co. KG, Barmbeker Str. 4a, 22303 Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Angebotsöffnung sind Bieter so wie deren rechtsverbindlich bevollmächtigten Vertreter zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
E-Mail: vergabekamm@mw.niedersachsen.de📧
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 209-476404 (2018-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1057371.39
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1057371.39
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uelzener Str. 1
5 21339 Lüneburg
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 209-476404
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 326000
Titel: Dachabdichtungsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pneutex GmbH
Postanschrift: Reuterstr. 21
Postort: Bargeshagen
Postleitzahl: 18211
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1057371.39
Höchstes Angebot: 1057371.39
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 041-092258 (2019-02-22)