Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit/fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v. H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Unterkriterium Personalstruktur, Wichtung 10,00 v. H.
Jährliches Mittel der festangestellten, mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 4 Personen = 5 Punkte
≥ 3 Personen = 3
≥ 2 Personen = 1
< 2 Personen = 0
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Wichtung Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 und 2 Büro/Unternehmen je 17,5 v. H.
Wertungskriterium 1 und 2 Projektleiter je 17,5 v. H.
Wertungskriterium 1 und 2 Bauleiter je 10 v. H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter und den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Planung und Realisierung einer Gebäudesanierung mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, z. B. Sanierung der Innenräume eines Gebäudes mit Neuordnung der Räume, mindestens Honorarzone III, mit mindestens 500 000 EUR Baukosten (KG 300/400 netto).
A) Sanierung der Innenräume eines Gebäudes mit Neuordnung der Räume = 5 Punkte
Sanierung der Innenräume eines Gebäudes = 3
Sanierung eines Gebäudes = 1
B)
≥ 1 500 000 EUR Baukosten = 5 Punkte
≥ 1 250 000 EUR und < 1 500 000 EUR Baukosten = 4 Punkte
≥ 1 000 000 EUR und < 1 250 000 EUR Baukosten = 3
≥ 750 000 EUR und < 1 000 000 EUR Baukosten = 2
≥ 500 000 EUR und < 750 000 EUR Baukosten = 1
< 500 000 EUR Baukosten = 0, keine Wertung
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter jeweils:
C) Gestalterische Qualität, Materialien, Details
— überzeugt in besonderem Maße, in nahezu allen Teilen der Referenz = 5 Punkte,
— überzeugt überwiegend, in weiten Teilen der Referenz = 4,
— überzeugt in durchnschnittlichem Maße, in weiten Teilen der Referenz = 3,
— überzeugt nur teilweise, in einzelnen Teilen der Referenz = 2,
— überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz = 1.
Wertungskriterium 2:
Planung und Realisierung einer Gebäudesanierung mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, z. B. Energetische Sanierung von Fassade und Dach, mit mindestens 500 000 EUR Baukosten (KG 300/400 netto).
A) Energetische Sanierung von Fassade und Dach = 5 Punkte
Energetische Sanierung Fassade = 3
Sanierung eines Gebäudes = 1
B) und C. wie unter Wertungskriterium 1 beschrieben
Für Wertungskriterium 1 und 2 gilt:
Die Punktwerte zu A. und B. werden für Unternehmen, Büro und Projektleiter je Referenz mit dem Faktor 0,2 multipliziert, der Punktwert zu C. mit dem Faktor 0,6 multipliziert und die Teilwerte addiert. Für den Bauleiter werden die Punktwerte zu A. und B. je Referenz mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Punkt C. wird für den Bauleiter nicht bewertet. Werden mehrere Referenzen eingereicht, wird ein Mittelwert gebildet.
Die Bewertung des Unterkriteriums Qualität erfolgt durch ein Auswahlgremium mit Beratung durch externe Fachleute.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt. Maximal mögliche Gesamtpunktzahl 500.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab.