Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Arne-Jacobsen-Siedlung, Burgtiefe“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Fehmarn im Sinne von § 157, 160 BauGB im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsträger Gesamtmaßnahme „Arne-Jacobsen-Siedlung, Burgtiefe“
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Arne-Jacobsen-Siedlung, Burgtiefe“ als treuhänderischer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Arne-Jacobsen-Siedlung, Burgtiefe“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Fehmarn im Sinne von § 157, 160 BauGB im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 224 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fehmarn
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 224 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 180
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Erläuterung: der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich der Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Erläuterung: der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich der Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %);
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze mit Städtebaufördermitteln (EK-VIII)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %);
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze mit Städtebaufördermitteln (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %);
AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %)
Einzelheiten richten sich nach den Vergabeunterlagen (Teil A, Abschnitt V.6).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gem. VOL/B.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben zu II.1.5 und II.2.6 beruhen auf einer linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR. Vgl. näher Vergabeunterlagen.”
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zu II.1.5 und II.2.6 beruhen auf einer linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR. Vgl. näher Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 Keine Straftaten
PL3.1 Eigenerklärung Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre
PL5 Keine Insolvenz o.Ä.
PL6 Keine schweren Verfehlungen
PL7 Keine Vertragsverletzungen
PL8 Eigenerklärung Voraussetzungen Sanierungsträger (§ 158 BauGB)
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, geregelt und zu beachten!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle Stabilität; EK-VII Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII Größenordnung Umsätze mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle Stabilität; EK-VII Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII Größenordnung Umsätze mit Städtebauförderungsmitteln bei vergleichbaren Leistungen
Hierzu geforderte Erklärungen/Nachweise:
WL1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht, soweit offenlegungspflichtig, ansonsten Informationen/Bericht nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
WL 3 Gesamtumsatz
WL 4 Umsatz mit Städtebauförderungsmitteln bei vergleichbaren Leistungen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, geregelt und zu beachten!
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke; EK-XI Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe
Hierzu geforderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke; EK-XI Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe
Hierzu geforderte Eigenerklärungen/Nachweise:
TL1 Referenzliste
TL2 Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte
TL3 Angaben zum Unterauftragsteil, Eignungsleihe
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“),Abschnitt V, geregelt und zu beachten!
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u. a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u. a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß TTG). Zu den (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-20
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst...”
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird..
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind unzulässig.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich Hinweise in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 196-443452 (2018-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Fehmarn – Der Bürgermeister
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 224 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. II.1.4)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vertragsmanagements
Preis (Gewichtung): 35
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.1.7) und V.2.4): Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmenstundensätzen. Der tatsächliche Gesamtaufwand und Gesamtwert der Beschaffung...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7) und V.2.4): Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmenstundensätzen. Der tatsächliche Gesamtaufwand und Gesamtwert der Beschaffung kann daher nur geschätzt werden. Die Schätzung beruht auf einer linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands (840 000 EUR) auf den für den vergaberechtlichen Auftragswert maßgeblichen Zeitraum von 48 Monaten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 196-443452
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Sanierungsträger Gesamtmaßnahme „Arne-Jacobsen-Siedlung, Burgtiefe“
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIG Städtebau GmbH
Postort: Kronshagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 224 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 224 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Vgl. oben II.2.14.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht – wie hier durch die vorliegende Bekanntmachung –, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 161-397045 (2019-08-20)