Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Nord“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt im Sinne von § 157, 160 BauGB im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Postanschrift: Am Markt 4
Postort: Glückstadt
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich Technik und Stadtentwicklung, z.Hd. Frau Heike Wolter
Telefon: +49 4124930-410📞
E-Mail: h.wolter@glueckstadt.de📧
Fax: +49 4124930-66410 📠
Region: Steinburg🏙️
URL: www.glueckstadt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsträger Gesamtmaßnahme „Nord“
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Nord“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Nord“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt im Sinne von § 157, 160 BauGB im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 480 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Steinburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Glückstadt
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. II.1.4
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vertragsmanagements
Preis (Gewichtung): 35
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gem. VOL/B
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-252993
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Sanierungsträger Gesamtmaßnahme „Nord“
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIG Städtebau GmbH
Postort: Kronshagen
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480 000 💰
“Die Angabe zu II.1.7 und V.2.4 zum endgültigen Gesamtwert des Auftrags ist eine Schätzung, da der Vertrag eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand vorsieht.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (vgl. zur Nr. der zur Einleitung des nun abgeschlossenen Verfahrens erfolgten Bekanntmachung vgl. oben IV.2.1).
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die (erfolgte) Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 031-070092 (2019-02-09)