Die in Oberhessen gelegene Kleinstadt Alsfeld befindet sich direkt an der A5 zwischen Frankfurt und Kassel.
Die Fachwerkstadt Alsfeld ist die größte Stadt im Vogelsbergkreis mit ca. 17 000 Einwohnern.Sie bietet mit 400 Fachwerkhäusern aus mehreren Jahrhunderten die Möglichkeit, den Holzbau vom späten Mittelalter an bis zum 19. Jarhundert zu verfolgen.Seit 1975 trägt Alsfeld den Titel „Europäische Modellstadt für Denkmalschutz“!
Die Altstadt ist Gesamtanlage gemäß §2 Hessisches Denkmalschutzgesetz mit zahlreichen Einzeldenkmälern.Insgesamt besteht zur Zeit an vielen Gebäuden ein Sanierungsstau.
Schäden an dervorhandenen Bausubstanz und im öffentlichen und privaten Raum sind deutlich sichtbar.Negative städtebauliche Entwicklungen sollen aufgehalten und umgekehrt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Alsfeld
Postanschrift: Markt 7
Postort: Alsfeld
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: IKZ – Gemeinsame Submissionsstelle
Telefon: +49 6631792808📞
E-Mail: ikz-submission@vogelsbergkreis.de📧
Fax: +49 66419775808 📠
Region: Vogelsbergkreis🏙️
URL: www.vogelsbergkreis.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierungsträgerschaft „Denkmalgebiet Altstadt Alsfeld“ – Steuerung u. Koordinierung der Gesamtmaßnahme
VG-013-18-Als”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die in Oberhessen gelegene Kleinstadt Alsfeld befindet sich direkt an der A5 zwischen Frankfurt und Kassel.
Die Fachwerkstadt Alsfeld ist die größte Stadt...”
Kurze Beschreibung
Die in Oberhessen gelegene Kleinstadt Alsfeld befindet sich direkt an der A5 zwischen Frankfurt und Kassel.
Die Fachwerkstadt Alsfeld ist die größte Stadt im Vogelsbergkreis mit ca. 17 000 Einwohnern.Sie bietet mit 400 Fachwerkhäusern aus mehreren Jahrhunderten die Möglichkeit, den Holzbau vom späten Mittelalter an bis zum 19. Jahrhundert zu verfolgen.Seit 1975 trägt Alsfeld den Titel „Europäische Modellstadt für Denkmalschutz“!
Die Altstadt ist Gesamtanlage gemäß §2 Hessisches Denkmalschutzgesetz mit zahlreichen Einzeldenkmälern.Insgesamt besteht zur Zeit an vielen Gebäuden ein Sanierungsstau.
Schäden an dervorhandenen Bausubstanz und im öffentlichen und privaten Raum sind deutlich sichtbar.Negative städtebauliche Entwicklungen sollen aufgehalten und umgekehrt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Das Fördergebiet „Denkmalgebiet Altstadt Alsfeld“ wurde im März 2016 im Programm städtebaulicher Denkmalschutz angemeldet.
Die Bewilligung erfolgte im November 2016.
Fördermittel zur Erstellung des bereits vorliegenden „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) wurden bereits zur Verfügung gestellt.
Die Struktur und Qualität der denkmalgeschützten historischen Alstadt soll über einen mindestens 10-jährigen Stadtentwicklungsprozess über das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Koorperation mit den Gebietsakteuren des öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Bereichs und Bündelung vorhandener Ressourcen gesichert und entwickelt werden.
Der Wert der historsichen Bausubstanz und der städtebaulichen Struktur soll erhalten und aufgewertet werden.
Auftragsgegenstand:
Steuerung und Koordination der Gesamtmaßnahme Städtebaulicher Denkmalschutz „Denkmalgebiet Altstadt“ Stadt Alsfeld
Auf Grund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsfeld der Bekanntmachung
Ausführlich beschriebener Auftragsgegenstand siehe Anlage „Art und Umfang des Auftragsgegenstandes“
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist beabsichtigt, nach Eingang des Teilnahmeantrags und Vorlage der Eignungsnachweise eine reduzierte Anzahl geeigneter Bewerber (max. 5) zur...”
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, nach Eingang des Teilnahmeantrags und Vorlage der Eignungsnachweise eine reduzierte Anzahl geeigneter Bewerber (max. 5) zur Ausarbeitung eines Angebotes aufzufordern. Gehen mehr Teilnahmeanträge ein, wird anhand von den unter II.2.9) bzw. Pkt. G Verdingungsunterlagen, benannten Bewertungskriterien entschieden, ob die Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 094-213669
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Sanierungsträgerschaft „Denkmalgebiet Altstadt Alsfeld“ – Steuerung u. Koordinierung der Gesamtmaßnahme”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WOHNSTADT, Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Postanschrift: Wolfsschlucht 18
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Der Teilnahmeantrag wird, einschl. Anlagen, zum Download
Siehe auch Pkt. I.3) der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Das Formular darf textlich und...”
1) Der Teilnahmeantrag wird, einschl. Anlagen, zum Download
Siehe auch Pkt. I.3) der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Das Formular darf textlich und inhaltlich nicht verändert werden.
Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen.
2) Bewerbungen/Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern geforderte Angaben und Nachweise nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
3) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
4) Das Verfahren ist zweistufig.
Erste Stufe Vorauswahl Kriterien siehe Pkt. II.9) dieser Bekanntmachung.
Die mindestens 3, höchstens 5 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden dann in der zweiten Stufe zu Auftragsgesprächen/Präsentationen eingeladen.
5) Der Teilnahmeantrag ist eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen. Die geforderten Nachweise sind vom jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
6) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich d. h. per Post, e-mail oder fax bzw. elektronisch über die Vergabeplattform bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeantrage an die unter Pkt. I.3) genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt per E-Mail.
7) Die Anträge auf Teilnahme können per Post in Papierform rechtsverbindlich im Original unterschrieben oder direkt (Adresse siehe Pkt. I der Bekanntmachung)
Eingereicht werden, in einem verschlossenen Briefumschlag. Der Umschlag ist mit dem in der Anlage befindlichen Aufdruck zu versehen. Teilnahmeanträge, die per e-mail o. Fax eingehen, werden nicht berücksichtigt. Weiterhin ist eine elektronische Abgabe möglich (Kontakt siehe 1.3 der Bekanntmachung).
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandenen Kosten werden nicht erstattet.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt.
Eine Abgabe in Schriftform ist Wünschenswert, jedoch nicht Bedingung.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweise zu fordern.
9) Enthält die Bekanntmachung, die Unterlagen oder die Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber (Pkt. II.9) Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per mail darauf hinzuweisen.
Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
10) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
11) Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept zum Denkmalschutz-Denkmalgebiet Alsfeld-Altstadtsanierung
Entwurf, Stand 29.3.2018 (Es handelt sich hierbei um einen vorläufigen Entwurf, der noch nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.) kann bei der IKZ-Submissionsstelle (Kontaktdaten siehe Pkt.I.3)) angefordert werden. Auf Grund des Datenvolumens wird das Konzept (ISEK) per CD verschickt.
12) Bitte beachten Sie, dass Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, nicht an der Bieterkommunikation teilnehmen oder über veränderte Vergabeunterlagen informiert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in & 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 178-403867 (2018-09-14)