Es ist beabsichtigt, nach Eingang des Teilnahmeantrags und Vorlage der Eignungsnachweise eine reduzierte Anzahl geeigneter Bewerber (max. 5) zur Ausarbeitung eines Angebotes aufzufordern. Gehen mehr Teilnahmeanträge ein, wird anhand von den unter II.2.9) bzw. Pkt. G Verdingungsunterlagen, benannten Bewertungskriterien entschieden, ob die Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.