Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärobjekte für Bo Buenos Aires
VV-118-2018-0199
Produkte/Dienstleistungen: Sanitärerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung: Lieferleistung Sanitärobjekte, -armaturen und Zubehör
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frachtstelle AA Bonn oder Eingangsflughafen Buenos Aires
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Sanitärobjekte und -armaturen sowie Zubehör.
Es sind insgesamt 202...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Sanitärobjekte und -armaturen sowie Zubehör.
Es sind insgesamt 202 Sanitärobjekte und -armaturen nebst Zubehör zu liefern. Es handelt sich bei den Objekten v. a. um wandhängende WCs, Bidets und Urinale, Duschtassen verschiedener Größen, verschiedener Badewannen sowie Waschtische.
Bei den Armaturen handelt es sich v. a. um Waschtischarmaturen, Bidetarmaturen, Unter-putzdusch- bzw. -badewannenarmaturen und Auslaufarmaturen.
Beim Zubehör handelt es sich um v. a. um Vorwandelemente, Unterbaugestelle, Geruchsver-schlüsse, WC-Betätigungsplatten, Unterputzeinbau- und Abdichtungsboxen und Absperrventile nebst Grundkörpern.
Das frachtgerechte Verpacken ist Bestandteil des Leistungsumfangs.
Lieferung erfolgt entweder bis Frachtstelle des AA in Bonn (Grundposition) oder bis Eingangsflughafen Buenos Aires (Alternativposition)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-10 📅
Datum des Endes: 2019-01-11 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus Handels- bzw. Gewerbezentralregister” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Umsatzvolumen
Referenzprojekte
Bedingungen für die Teilnahme
“Mindestumsatz von > 600 000 EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren Auftrag, der in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Kundendienst vorhanden
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Lieferfristen in der Leistungsbeschreibung sind verbindlich und müssen eingehalten werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 203-461830 (2018-10-18)