Sanitärobjekte für Bo Buenos Aires

Auswärtiges Amt

Lieferleistung Sanitärobjekte, -armaturen und Zubehör

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärerzeugnisse
Referenznummer: VV-118-2018-0199
Kurze Beschreibung: Lieferleistung Sanitärobjekte, -armaturen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sanitärerzeugnisse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt
Postanschrift: Werderscher Markt 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.auswaertiges-amt.de 🌏
E-Mail: 118-2@auswaertiges-amt.de 📧
Telefon: +49 301817-0 📞
Fax: +49 301817-3433 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221457 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Datum des Beginns: 2018-12-10 📅
Datum des Endes: 2019-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-461830
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Sanitärobjekte und -armaturen sowie Zubehör.
Es sind insgesamt 202 Sanitärobjekte und -armaturen nebst Zubehör zu liefern. Es handelt sich bei den Objekten v. a. um wandhängende WCs, Bidets und Urinale, Duschtassen verschiedener Größen, verschiedener Badewannen sowie Waschtische.
Bei den Armaturen handelt es sich v. a. um Waschtischarmaturen, Bidetarmaturen, Unter-putzdusch- bzw. -badewannenarmaturen und Auslaufarmaturen.
Beim Zubehör handelt es sich um v. a. um Vorwandelemente, Unterbaugestelle, Geruchsver-schlüsse, WC-Betätigungsplatten, Unterputzeinbau- und Abdichtungsboxen und Absperrventile nebst Grundkörpern.
Das frachtgerechte Verpacken ist Bestandteil des Leistungsumfangs.
Lieferung erfolgt entweder bis Frachtstelle des AA in Bonn (Grundposition) oder bis Eingangsflughafen Buenos Aires (Alternativposition)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frachtstelle AA Bonn oder Eingangsflughafen Buenos Aires

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus Handels- bzw. Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatzvolumen
Referenzprojekte
Mindeststandards:
Mindestumsatz von > 600 000 EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren Auftrag, der in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Kundendienst vorhanden
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Lieferfristen in der Leistungsbeschreibung sind verbindlich und müssen eingehalten werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 118 (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=221457 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 203-461830 (2018-10-18)