Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärtechnik
TD-B 2018/204 N
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Sanitärtechnik
Neubau eines Kinderzentrums.
In dem 4- geschossiger Funktionsneubau werden verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin, Onkologie und Palliativmedizin, sowie eine Erweiterung des bestehenden MVZ untergebracht.
Neben dem Neubau sind die angrenzenden Bereiche der Bestandsgebäude funktionell anzupassen.
Bruttogeschossfläche gesamt: 6 436 m
Bruttorauminhalt gesamt: 22 290 m
— ca. 2 000 m Abwasserleitung mit ca. 160 Abläufen,
— 2 Abwasserhebeanlagen,
— ca. 3 000 m Trinkwasserleitung Edelstahl,
— Warmwasseraufbereitung mit Pufferspeicher,
— ca. 70 Waschtische, 52 WCs, 2 Urinale inkl. Hygienegeräte,
— Anschlüsse und Armaturen für ca. 50 bauseitige Einbauspülen und 30 Duschen,
— 5 Arbeitspflegekombinationen und 2 Desinfektionsautomaten,
— ca. 200 m PP-Rohr für enthärtetes Wasser,
— ca. 180 m Trockenlöschleitung,
— ca. 33 Feuerlöscher.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-11 📅
Datum des Endes: 2020-06-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im PQ-Verzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im PQ-Verzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagenzu dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage des Nachweises der Eintragung in das PQ-Verzeichnis,
Oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage des Nachweises der Eintragung in das PQ-Verzeichnis,
Oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt,
— Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der Bieter ansässig ist,
— gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet,
— kurze Darstellung des Unternehmens sowie seiner Geschäftstätigkeit in frei gewählter Form,
— Erklärung über den Gesamtumsatz im entsprechenden Marktsegment in den letzten 3 Jahren, bezogen auf den Leistungsgegenstand einzureichen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des PQ-Verzeichnis) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
— aktuelle Bescheinigung über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung durch Beifügung einer Kopie des Versicherungsscheines, dem sowohl die Deckungshöhen als auch die abgesicherten Risiken entnommen werden können (ggf. ist bei Auftragserteilung eine Anpassung der Deckungssummen vorzunehmen),
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Rechtsform bei Bietergemeinschaften: keine, jedoch ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung aller Mitglieder über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe zu 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Gesundheitsbau in den letzten 5 Jahren, mit Leistungsumfang (Art des Vorhabens, kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe zu 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Gesundheitsbau in den letzten 5 Jahren, mit Leistungsumfang (Art des Vorhabens, kurze Beschreibung der beauftragten Leistungen, Bausumme, Dauer des Vorhabens) und Ansprechpartner (Kontaktdaten).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des LVG Sachsen-Anhalt),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG Sachsen-Anhalt).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345/5141536📞
Fax: +49 345/5141115 📠
Quelle: OJS 2018/S 169-383871 (2018-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau eines Kinderzentrums. In dem 4-geschossiger Funktionsneubau werden verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin, Onkologie und...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau eines Kinderzentrums. In dem 4-geschossiger Funktionsneubau werden verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin, Onkologie und Palliativmedizin, sowie eine Erweiterung des bestehenden MVZ untergebracht. Neben dem Neubau sind die angrenzenden Bereiche der Bestandsgebäude funktionell anzupassen. Bruttogeschossfläche gesamt: 6 436 m Bruttorauminhalt gesamt: 22 290 m
— ca. 2 000 m Abwasserleitung mit ca. 160 Abläufen ,
— 2 Abwasserhebeanlagen,
— ca. 3 000 m Trinkwasserleitung Edelstahl,
— Warmwasseraufbereitung mit Pufferspeicher,
— ca. 70 Waschtische, 52 WCs, 2 Urinale inkl. Hygienegeräte,
— Anschlüsse und Armaturen für ca. 50 bauseitige Einbauspülen und 30 Duschen,
— 5 Arbeitspflegekombinationen und 2 Desinfektionsautomaten,
— ca. 200 m PP-Rohr für enthärtetes Wasser,
— ca. 180 m Trockenlöschleitung,
— ca. 33 Feuerlöscher.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 169-383871
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Sanitärtechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heizung Sanitärtechnik
Postanschrift: Anger 2
Postort: Weißenfels OT Burgwerben
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3443201348📞
E-Mail: info@firma-spode.de📧
Fax: +49 3443421154 📠
Region: Burgenlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Halle/ Saale
Quelle: OJS 2019/S 028-061455 (2019-02-05)