Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärtechnische Anlagen Düsseldorfer Schauspielhaus
DUS-2018-0186
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Sanitärtechnische Anlagen
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Montage von Sanitärtechnischen Anlagen.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-03-24 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftragsvergabe erfolgt im Namen und für Rechnung der:
Neue Schauspiel GmbH
Gustaf-Gründgens-Platz 1
40211 Düsseldorf”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Krankenkassen).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und bei abgeschlossenen Geschäftszweigen Umsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und bei abgeschlossenen Geschäftszweigen Umsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefon,
— Eigen-/Verpflichtungserklärung Arbeitsschutzvorschriften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
5 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
5 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-06
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10, 2. Etage 40227 Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieterinnen und Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
“Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Abgabe von Angeboten...”
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Abgabe von Angeboten zur Verfügung gestellt.
Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter https://vergabe.duesseldorf.de zugelassen. Anderweitig abgegebene Angebote können nicht gewertet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠
URL: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 215-491475 (2018-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Montage von Sanitärtechnischen Anlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 215-491475
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 248-572426 (2018-12-21)