Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9,1 Mio. m und die Hauptnutzfläche etwa 3,1 Mio. m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift:
“Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg”
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf/Vergabe
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“SBH VgV VV 002-18 PP Erweiterungsbau für das Gymnasium Lerchenfeld am Standort Lerchenfeld 10 in Hamburg; Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI
SBH VgV VV 002-18 PP”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt)...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9,1 Mio. m und die Hauptnutzfläche etwa 3,1 Mio. m.
In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit einem Neubau für das Gymnasium Lerchenfeld beauftragt.
Im Weiteren siehe II.2.4.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 130 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Entworfen und geplant wurde die Oberschule für Mädchen durch Albert Erbe. Im Jahr 1908 begannen die Bauarbeiten und 1910 wurde die Schule übergeben. 1921...”
Beschreibung der Beschaffung
Entworfen und geplant wurde die Oberschule für Mädchen durch Albert Erbe. Im Jahr 1908 begannen die Bauarbeiten und 1910 wurde die Schule übergeben. 1921 –1935 wurde ein pädagogisches Seminar für Lehramtsanwärterinnen angeschlossen. Ab 1922 bis 1937 war der Standort eine Mädchen-Oberrealschule, ab 1958 ein Gymnasium für Mädchen. 1970 wurde der Standort ein Gymnasium zur Unterrichtung von Jungen und Mädchen. Heute wird die Schule 5 zügig geführt.
Auf dem innerstädtischen Grundstück befindet sich das viergeschossige Unterrichts- und Verwaltungsgebäude mit 3550 m2 NGF. Das Hauptgebäude ist vollunterkellert mit 3 Vollgeschossen und einem nicht ausgebauten Dachraum. Mit der derzeitig in baulicher Realisierung begriffenen Sanierung ist das Büro Dohse Architekten aus Hamburg beauftragt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Auf dem Gelände befinden sich zudem 2 zweigeschossige Klassengebäude und 2 Einfeld-Sporthallen. Für das hier erforderliche Baufeld werden der zweigeschossige Pavillon, ein eingeschossiger Musikpavillon, eine eingeschossige Kantine und das Hausmeisterwohnhaus im Vorfeld der Maßnahme abgerissen.
Standortprägend ist neben den Gebäuden der Baumbestand, insb. ein großer Ahorn-Baum in der Mitte des Schulhofs. Gebäude und Standort stehen nicht unter Denkmalschutz, jedoch ist im Kontext der benachbarten Gebäude Hammonia-Bad, Hochschule Für Bildende Künste HFBK, U-Bahnhof Mundsburg und Hochhäuser der Mundsburg Sensibilität gefordert.
Das gegenwärtige Schulgelände überlagert im östlichen Bereich die ehemalige und historische Verbindung der Straßenzüge Birkenau und Finkenau. In diesem Bereich wird durch die Sporthallen die Wegeverbindung und der Sichtbezug zur sanierten und als Mediencampus der HAW ausgebauten ehemaligen Frauenklinik unterbrochen. Diese Unterbrechung ist städtebaulich nicht gewünscht und soll langfristig wieder hergestellt werden.
Im Neubau sollen ca. 3 134 m Hauptnutzfläche realisiert werden, 2014 m Unterrichts- und Gemeinschaftsflächen, 450 m Mensa und 670 m Ersatzflächen für die zuvor abgerissenen Gebäude. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Büro Michael Dahm aus Hamburg erstellt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6,13 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300-400 gem. DIN 276. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
Das Bauvorhaben findet im laufenden Schulbetrieb statt, soll vor den Sommerferien 2020 beginnen und im Jahr 2022 enden. Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit der Schulleitung durch den AG abgestimmt.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze, in Form einer Machbarkeitsstudie für den Erweiterungsneubau des Gymnasiums Lerchenfeld, erstellen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphase 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Vertreter der Oberbaudirektion, Vertreter des Bezirks sowie die externe Projektsteuerung nehmen ggf. in beratender Funktion bzw. in der Funktion eines Sachverständigen an der Bewerberauswahl und/oder der Angebotsverhandlung teil.
Die AG-seitige Projektsteuerung wird zurzeit durch das Büro tun.-architektur, Hamburg, unterstützt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungszeitraum
Kostenkriterium (Name): Preis/Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG(ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden...”
Beschreibung der Optionen
— Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG(ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 096-219151
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Winking Froh Architekten GmbH
Postanschrift: Brooktorkai 16
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 576 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2019/S 014-029123 (2019-01-16)