Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anhand der nachfolgend genannten Punkteverteilung wird der Auftraggeber 8 Bewerber auswählen, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert. Bei seiner Auswahlentscheidung wird der Auftraggeber wir folgt vorgehen:
Die 8 Bewerber, deren Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen nach vorstehen-der Ziffer 6.1.2 erfüllen und die die 8 höchsten Gesamtpunktzahlen nach nachfolgend genannten Punkteverteilung erreichen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Ergeben sich auf Basis dieser Punkteverteilung keine 8 Bewerber, die mehr Punkte ha-ben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 8 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 9. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 8 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 8 und dann erst wieder Platz 11: der Platz 8 wird dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter acht (8) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gleichwohl fortzuführen.
Maßgebende Auswahlkriterien mit Bepunktung für die Wertung der Teilnahmeanträge sind:
a) Umsatz für vergleichbare Leistungen (Fassaden- und Fensterbauarbeiten) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017), jeweils in EUR netto gem. Ziffer 6.1.2 (6):
— 10 bis ≤ 15 Mio. EUR: 5 Punkte,
— 15 bis ≤ 20 Mio. EUR: 10 Punkte,
— 20 Mio. EUR: 15 Punkte
b) Referenzprojekte des Bewerbers über vergleichbare Leistungen aus dem Zeit-raum 1.1.2013 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge gem. obiger Ziffer 6.1.2 (9):
Erreichbare Punkte je Referenzprojekt:
Jedes im Übrigen anforderungskonforme Referenzprojekt erhält, abhängig von der Fläche der Fassade, folgende Punkte:
Fläche der Pfosten-Riegel-Fassaden als Holz-Alu-Konstruktion:
— 4 500 bis ≤ 6 000 m: 1 Punkt,
— 6 000 bis ≤ 7 500 m: 2 Punkte,
— 7 500 bis ≤ 9 000 m: 3 Punkte.
Und/oder der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade mit Fassadenbekleidung:
— 2 500 bis ≤ 3 000 m: 1 Punkt,
— 3 000 bis ≤ 3 500 m: 2 Punkte,
— 3 500 bis ≤ 4 000 m: 3 Punkte.
Erreichbare Zusatzpunkte je Referenzprojekt:
Jedes im Übrigen anforderungskonforme Referenzprojekt erhält darüber hinaus folgende Zusatzpunkte, wenn nachfolgende weitere Anforderungen erfüllt sind:
(1) Die Ausführung der Pfosten-Riegel-Fassade als Holz-Alu-Konstruktion, die der Bewerber entweder selbst ausgeführt hat oder deren Ausführung vom Bewerber gegenüber dem AG koordiniert wurde (s. Ziffer 6.1.2 (9)), erfolgte mit außenliegendem Sonnenschutz, der ebenfalls vom Bewerber entweder selbst ausgeführt wurde oder dessen Ausführung vom Bewerber gegenüber dem AG koordiniert wurde: 1 Punkt;
(2) Die Ausführung der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade mit Fassadenbekleidung, die der Bewerber entweder selbst ausgeführt hat oder deren Ausführung vom Bewerber gegenüber dem AG koordiniert wurde (s. Ziffer 6.1.2 (9)), erfolgte aus leichten, form- und witterungsbeständigen, schlagfesten, UV-stabilen und langlebigen Fassadenplatten: 1 Punkt;
(3) Neben der Ausführung der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade mit Fassadenbekleidung, die der Bewerber entweder selbst ausgeführt oder zumindest gegenüber dem AG koordiniert hat (s. Ziffer 6.1.2 (9)), hat der Bewerber auch die Spenglerarbeiten für die Fassade durchgeführt oder ihre Ausführung gegenüber dem AG koordiniert: 1 Punkt
Insgesamt sind also für die bis zu 5 Referenzen maximal insgesamt 45 Punkte möglich (5 x 9).