Scheiben + Montage

DB Global Business Services (Bukr 1S)

Disposition, Lagerung und Lieferung von Scheiben und Fenstern für Schienenfahrzeuge sowie deren Montage in die Fahrzeuge

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-27 Auftragsbekanntmachung
2019-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material
Referenznummer: 18FEF34316
Kurze Beschreibung:
Disposition, Lagerung und Lieferung von Scheiben und Fenstern für Schienenfahrzeuge sowie deren Montage in die Fahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Global Business Services (Bukr 1S)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: stephan.deutscher@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130829508 📞
Fax: +49 8913083168 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=nXOXnujjnRQ%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-425662
ABl. S-Ausgabe: 188

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Elektrische Triebzüge (ET)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Scheiben und / oder deren Montage
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 2 Jahre
Bezeichnung des Loses: Triebzüge Verbrennungsmotor (VT)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: ICE's
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Loks und Einzelwagen
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle DB-Niederlassungen innerhalb Deutschlands

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutscher, Stephan
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=nXOXnujjnRQ%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEF243 – Vertragsmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Richelstr. 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 188-425662 (2018-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 148-365749
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 188-425662
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Scheiben + Montage

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 148-365749 (2019-07-29)