Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sylvia Ohrt
Telefon: +49 6921326799📞
E-Mail: s.ohrt@vgf-ffm.de📧
Fax: +49 6921323336 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.vgf-ffm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schienenersatzverkehr für den Umbau der Straßenbahnhaltestelle Bleiweißstraße
VGF/Stadt-EU 02/18”
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung: Bereitstellen eines Schienenersatzverkehrs.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Offenbacher Landstraße
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellen eines Schienenersatzverkehres.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) für:
— 30 % der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellen eines Schienenersatzverkehres.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) für:
— 30 % der Leistung für die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
— 70 % der Leistung im Namen und auf Rechnung der Stadt Frankfurt am Main
Amt für Straßenbau und Erschließung
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Verlängerungsoption 1, Verlängerung Schienenersatzverkehr für Juli 2018,
— Verlängerungsoption 2, Verlängerung Schienenersatzverkehr für August 2018,
—...”
Beschreibung der Optionen
— Verlängerungsoption 1, Verlängerung Schienenersatzverkehr für Juli 2018,
— Verlängerungsoption 2, Verlängerung Schienenersatzverkehr für August 2018,
— Verlängerungsoption 3, Verlängerung Schienenersatzverkehr für September 2018,
— Verlängerungsoption 4, Verlängerung Schienenersatzverkehr für Oktober 2018,
— Verlängerungsoption 5, Verlängerung Schienenersatzverkehr für November 2018,
— Verlängerungsoption 6, Verlängerung Schienenersatzverkehr für Dezember 2018.
Der Schienenersatzverkehr der Hauptmaßnahme beginnt am 25.4.2018 mit Betriebsbeginn und endet am 30.6.2018 Betriebsschluss (LV-Pos. 1.1. 10).
Die LV-Positionen 1.1.20 bis 1.1.70 stellen Verlängerungsoptionen s.o. dar. Für die Bewertung der Angebote sind diese Positionen als Gesamtbetrag (= alle Leistungen incl. Verlängerungsoptionen) zu verstehen und fließen in die Angebotswertung ein.
Zunächst wird jedoch ausschließlich die Position 1.1.10 (Hauptmaßnahme) des LV's beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor die vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der genannten Verlängerungsoptionen.
Die Beauftragung der Verlängerungsoptionen erfolgt spätestens 4 Wochen vor Beauftragung der jeweiligen monatlichen Verlängerung durch den AG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 010-019309
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Schienenersatzverkehr für den Umbau der Straßenbahnhaltestelle
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Für dieses Verfahren sind keine Angebote eingegangen.
Der Auftrag wurde in einem weiteren Verfahren vergeben.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Ver-stoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 083-188525 (2018-04-27)