Leistungsumfang ist die Ausführung aller festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten der GESOBAU AG bzw. des Beteiligungsunternehmens GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG. Hierzu gehören die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Martin Tschaepe
Telefon: +49 304073-1777📞
E-Mail: martin.tschaepe@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Teilnahme-URL: www.berlin.de/vergabeplattform/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schornsteinfegerarbeiten
Div-1-1629
Produkte/Dienstleistungen: Ofen- und Kaminreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsumfang ist die Ausführung aller festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem....”
Kurze Beschreibung
Leistungsumfang ist die Ausführung aller festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten der GESOBAU AG bzw. des Beteiligungsunternehmens GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG. Hierzu gehören die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – GESOBAU AG – Pankow
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ofen- und Kaminreinigung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pankow-Berlin.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfeger arbeiten sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfeger arbeiten sind hauptsächlich im Bezirk Pankow durchzuführen. U. a. sind ca. 5 067 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2020 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Innerhalb der Vertragslaufzeit können sich Änderungen an den vertragsgegenständlichen Objekten und Anlagen ergeben. Diese Änderungen führen zu einer...”
Beschreibung der Optionen
Innerhalb der Vertragslaufzeit können sich Änderungen an den vertragsgegenständlichen Objekten und Anlagen ergeben. Diese Änderungen führen zu einer Anpassung der Bestände und des Vertragsgegenstands (Bestandsliste).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – GESOBAU AG – Weißensee
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißensee-Berlin.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich im Bezirk Weißensee durchzuführen. U.a. sind ca. 2 052 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich in den Bezirken Wilmersdorf, Zehlendorf, Pankow und Weißensee durchzuführen. U.a. sind ca. 1 489 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Die Eignung ist durch eine der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferanten verzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
5) Nachweis der Eintragung als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle oder Erfüllung der Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (laut § 2 Abs. 1 SchfHwG);
6) Nachweis der aktuellen Listung im Schornsteinfegerregister beim Bundestamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (gemäß § 3 SchfHwG);
7) Nachweis der Mindestqualifikation für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gemäß § 2 Abs. 1SchfHwG.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert;
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie Umsatz der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) und 2) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Abgaswegeüberprüfungen) in vergleichbarer Größenordnung, welche seit dem 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden, mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Art der Leistung,
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (brutto) und,
— Ausführungszeitraum (von / bis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 1 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 1 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 2 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 3 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 3 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 2 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Werden mehrere Lose angeboten, kumulieren sich die Mindestanforderungen entsprechend den angebotenen Losen.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gelten eine oder maximal drei Referenzen mit insgesammt mindestens 13.500 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 2 gilt eine Referenz mit mindestens 1 000 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurde.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 3 gilt eine Referenz mit mindestens 1 000 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurde.
Werden die Mindestanforderungen zu Nummer III.1.3 Punkt 1) und 2) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes. Eine Referenz kann nicht für mehrere Lose gewertet werden, d. h. für die Lose sind verschiedene Referenzen zu benennen/einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-22
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-22
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform des Landes Berlin (siehe dazu VI.3. Punkt 7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 16.10.2018 / 13.30;
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.d/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 170-387011 (2018-09-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 170-387011
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gelten eine oder maximal drei Referenzen mit insgesamt mindestens 13 500 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr),...”
Text
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gelten eine oder maximal drei Referenzen mit insgesamt mindestens 13 500 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gelten eine oder maximal drei Referenzen mit insgesamt mindestens 3 500 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr),...”
Text
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gelten eine oder maximal drei Referenzen mit insgesamt mindestens 3 500 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 197-446309 (2018-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 - GESOBAU AG - Pankow
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich im Bezirk Pankow durchzuführen. U. a. sind ca. 5 067 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißensee-Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich im Bezirk Weißensee durchzuführen. U. a. sind ca. 2 052 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 170-387011
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – GESOBAU AG – Pankow
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schornsteinfeger Berlin GbR
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – GESOBAU AG – Weißensee
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 – GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 021-046441 (2019-01-28)