Schornsteinfegerarbeiten

Gesobau AG

Leistungsumfang ist die Ausführung aller festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten der GESOBAU AG bzw. des Beteiligungsunternehmens GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG. Hierzu gehören die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-04 Auftragsbekanntmachung
2018-10-09 Ergänzende Angaben
2019-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ofen- und Kaminreinigung
Referenznummer: Div-1-1629
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist die Ausführung aller festgelegten Schornsteinfegerarbeiten und Tätigkeiten nach den Rechtsverordnungen gem. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO), nach der Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung-ÜV), nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmschV) und bestehenden landesrechtlichen Vorschriften vorgegebene Schornsteinfegerarbeiten (Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen) in Wohnungen und Gewerbeeinheiten der GESOBAU AG bzw. des Beteiligungsunternehmens GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG. Hierzu gehören die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ofen- und Kaminreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ofen- und Kaminreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postleitzahl: 13439
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gesobau.de 🌏
E-Mail: martin.tschaepe@gesobau.de 📧
Telefon: +49 304073-1777 📞
Fax: +49 304073-1788 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-05 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 170-387011
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 – GESOBAU AG – Pankow
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfeger arbeiten sind hauptsächlich im Bezirk Pankow durchzuführen. U. a. sind ca. 5 067 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2020 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Innerhalb der Vertragslaufzeit können sich Änderungen an den vertragsgegenständlichen Objekten und Anlagen ergeben. Diese Änderungen führen zu einer Anpassung der Bestände und des Vertragsgegenstands (Bestandsliste).
Bezeichnung des Loses: Los 2 – GESOBAU AG – Weißensee
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich im Bezirk Weißensee durchzuführen. U.a. sind ca. 2 052 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
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Bezeichnung des Loses: Los 3 – GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich in den Bezirken Wilmersdorf, Zehlendorf, Pankow und Weißensee durchzuführen. U.a. sind ca. 1 489 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Pankow-Berlin.
Weißensee-Berlin.
Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferanten verzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
5) Nachweis der Eintragung als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle oder Erfüllung der Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (laut § 2 Abs. 1 SchfHwG);
6) Nachweis der aktuellen Listung im Schornsteinfegerregister beim Bundestamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (gemäß § 3 SchfHwG);
7) Nachweis der Mindestqualifikation für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gemäß § 2 Abs. 1SchfHwG.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert;
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2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie Umsatz der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) und 2) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Abgaswegeüberprüfungen) in vergleichbarer Größenordnung, welche seit dem 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden, mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Art der Leistung,
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (brutto) und,
— Ausführungszeitraum (von / bis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 1 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 2 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 3 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Zu 1) Als Mindestanforderung für Los 3 gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 2 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Werden mehrere Lose angeboten, kumulieren sich die Mindestanforderungen entsprechend den angebotenen Losen.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gelten eine oder maximal drei Referenzen mit insgesammt mindestens 13.500 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 2 gilt eine Referenz mit mindestens 1 000 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurde.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 3 gilt eine Referenz mit mindestens 1 000 Stück Abgaswegeüberprüfungen (pro Jahr), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurde.
Werden die Mindestanforderungen zu Nummer III.1.3 Punkt 1) und 2) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes. Eine Referenz kann nicht für mehrere Lose gewertet werden, d. h. für die Lose sind verschiedene Referenzen zu benennen/einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform des Landes Berlin (siehe dazu VI.3. Punkt 7)
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Martin Tschaepe
Internetadresse: www.gesobau.de 🌏
Dokumente URL: www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Teilnahme: www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Dokumente: www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 16.10.2018 / 13.30;
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3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
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7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.d/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
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Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 170-387011 (2018-09-04)
Ergänzende Angaben (2018-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 197-446309
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 170-387011
ABl. S-Ausgabe: 197
Quelle: OJS 2018/S 197-446309 (2018-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 021-046441
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - GESOBAU AG - Pankow
Kurze Beschreibung:
Die fristgerechte Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind hauptsächlich im Bezirk
Pankow durchzuführen. U. a. sind ca. 5 067 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
Weißensee durchzuführen. U. a. sind ca. 2 052 Abgaswegeüberprüfungen (gasförmig raumluftabhängig) nach KÜO § 1 (4) Anl. 1 Punkt 3.1 zu leisten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißensee-Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-15 📅
Name: Schornsteinfeger Berlin GbR
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
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Quelle: OJS 2019/S 021-046441 (2019-01-28)