Erbringung von Leistungen der Objektplanung Freianlagen für den Neubau einer Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT) am Standort Köferinger Straße 20.
Die Maßnahmen umfassen ca. 4 530 BGF.
Die Kostenobergrenze liegt bei max. 22,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Freistaat Bayern.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Helfende Hände gGmbH zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener”
Postanschrift: Reichenaustr. 2
Postort: München
Postleitzahl: 81243
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Simone Riemensberger
E-Mail: simone.riemensberger@helfende-haende.org📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.helfende-haende.org🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.hitzler-ingenieure.de/e-vergabe🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: gGmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schul- und HPT-Neubau Köferinger Straße – Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Leistungen der Objektplanung Freianlagen für den Neubau einer Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT) am Standort Köferinger Straße...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Leistungen der Objektplanung Freianlagen für den Neubau einer Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT) am Standort Köferinger Straße 20.
Die Maßnahmen umfassen ca. 4 530 BGF.
Die Kostenobergrenze liegt bei max. 22,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Freistaat Bayern.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 252011.54 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köferinger Straße 20
81249 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Helfende Hände gGmbH plant auf dem Grundstück an der Köferinger Straße 20 den Neubau einer Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT), Kinderkrippe...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Helfende Hände gGmbH plant auf dem Grundstück an der Köferinger Straße 20 den Neubau einer Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT), Kinderkrippe und Therapiebad.
Das derzeitig auf dem Grundstück befindliche Bestandsgebäude ist ca. 40 Jahre alt. Es weist eine sehr schlechte Bausubtanz auf und verfügt nicht über ausreichende Flächen. Eine vorhergehende Machbarkeitsstudie stellt dar, dass eine erdgeschossige Erweiterung des Bestandsgebäudes keinen Lösungsansatz bietet, da die Anforderungen an Funktionalität und räumliche Zusammenhänge nicht erfüllbar sind. Eine Sanierung des Bestands ist zudem unwirtschaftlich, es wird daher eine Neubaulösung angestrebt.
Während der Bauzeit ist eine Zwischenlösung (Containerschule auf einem anderem Grundstück) angedacht, da der Schulbetrieb weitergeführt werden muss.
Nachdem die Schule komplett augelagert wird, kann die Baumaßnahme in einem Bauabschnitt durchgeführt werden.
Für die Neubaumaßnahme sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise und bauabschnittsweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-187533
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Schul- und HPT-Neubau Köferinger Straße – Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BAURCONSULT Architekten Ingenieure
Postanschrift: Raiffeisenstraße 3
Postort: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Haßberge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252011.54 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 032-072356 (2019-02-11)