Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden.
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Günzburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-02 📅
Datum des Beginns: 2018-07-17 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 104-237600
ABl. S-Ausgabe: 104
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebiet Ursberg — Mindelheim
Losnummer: A
Kurze Beschreibung:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder und Jugendliche befördert werden. Im Los A Ursberg – Mindelheim werden derzeit ca. 62 Kinder befördert.
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder und Jugendliche befördert werden. Im Los A Ursberg – Mindelheim werden derzeit ca. 62 Kinder befördert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 240 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebiet Ursberg – Günzburg
Losnummer: B
Kurze Beschreibung:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder und Jugendliche befördert werden. Im Los B Ursberg – Günzburg werden derzeit ca. 128 Kinder befördert.
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder und Jugendliche befördert werden. Im Los B Ursberg – Günzburg werden derzeit ca. 128 Kinder befördert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 830 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebiet Ursberg – Babenhausen
Losnummer: C
Kurze Beschreibung:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden. Im Los C Ursberg – Babenhausen werden derzeit ca. 85 Kinder befördert.
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden. Im Los C Ursberg – Babenhausen werden derzeit ca. 85 Kinder befördert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 935 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebiet Ursberg – Augsburg
Losnummer: D
Kurze Beschreibung:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden. Im Los D Ursberg – Augsburg werden derzeit ca. 70 Kinder befördert.
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Es müssen lern-, geistig-, körper-, schwerst-, mehrfachbehinderte und gehörlose Kinder befördert werden. Im Los D Ursberg – Augsburg werden derzeit ca. 70 Kinder befördert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beförderung innerhalb Ursberg
Losnummer: E
Kurze Beschreibung:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Das Los E umfasst die interne Beförderung innerhalb Ursberg zu unterschiedlichen Zeiten.
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist gemäß Förderbescheid seitens der Regierung von Schwaben zur Ausschreibung der Schülerbeförderung verpflichtet. Grundlage dieser Ausschreibung im Hinblick auf die Touren, die Hol- und Bringzeiten, die Anzahl der zu befördernden Kinder sowie der Abrechnung bildet die derzeitige Handhabung im Schuljahr 2017/2018. Mit Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Ende der Vertragslaufzeit können sich diese Grundlagen (Orte, Anzahl der Beförderungsteilnehmer) ändern. Die täglichen Beförderungszeiten ergeben sich aus dem Stundenplan der Schüler und dem Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte oder der Ganztagesklasse. Die Mittags- und Nachmittagstouren sind in Abhängigkeit von den Wochentagen unterschiedlich besetzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die zum September 2018 notwendigen Anpassungen in den Tourenplänen vorzunehmen und die Personenbeförderung nach den zum Schuljahr 2018/2019 eintretenden Bedingungen anzupassen. Dieser Vorgang muss jährlich zum Schuljahresbeginn vom Auftragnehmer für die Laufzeit angepasst werden. Die Preisabsprache bleibt davon unberührt. Das Los E umfasst die interne Beförderung innerhalb Ursberg zu unterschiedlichen Zeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß den Vergabeunterlagen
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Für die Ausschreibung der Schülerbeförderung wurde ein beschleunigtes Verfahren mit verkürzter Angebotsfrist gewählt. Der Auftragnehmer muss bereits ab Vertragsbeginn (17.7.2018) Leistungen für die Schülerbeförderung im neuen Schuljahr 2018/2019 erbringen. Bereits vor Schuljahresbeginn müssen Tourenpläne, etc. erstellt werden, damit die Beförderung ab dem 11.9.2018 sichergestellt werden kann. Dies kann ohne ein beschleunigtes Verfahren nicht gewährleistet werden.
Für die Ausschreibung der Schülerbeförderung wurde ein beschleunigtes Verfahren mit verkürzter Angebotsfrist gewählt. Der Auftragnehmer muss bereits ab Vertragsbeginn (17.7.2018) Leistungen für die Schülerbeförderung im neuen Schuljahr 2018/2019 erbringen. Bereits vor Schuljahresbeginn müssen Tourenpläne, etc. erstellt werden, damit die Beförderung ab dem 11.9.2018 sichergestellt werden kann. Dies kann ohne ein beschleunigtes Verfahren nicht gewährleistet werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01
Ort des Eröffnungstermins: Dominikus-Ringeisen-Werk
Klosterhof 2
86513 Ursberg
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 104-237600 (2018-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 562 170 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge